Markttransparenzstelle: Online-Formular zur Registrierung Meldepflichtiger

23.04.2013 08:34 Uhr
Online-Registrierung_620
"Hiermit erkläre ich, dass ich meldepflichtig bin ..." Das Registrierungsformular ist online.
© Foto: shortcut

Um Kraftstoffpreise an das Bundeskartellamt zu melden, müssen sich meldepflichtige Tankstellenbetreiber zunächst registrieren. Dies ist ab sofort online möglich und muss bis 17. Mai erfolgt sein. Das Formular finden Sie hier.

Das Bundeskartellamt arbeitet derzeit an der Umsetzung der Meldepflicht für Kraftstoffpreise durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Grundlage dafür ist das im Dezember 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, durch das eine spezielle Bestimmung auch für den Kraftstoffbereich in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt wurde, sowie die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K-VO) mit näheren Bestimmungen, welche am 29. März 2013 in Kraft getreten ist.

Nach Einrichtung der erforderlichen technischen Infrastruktur müssen Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber als Meldepflichtige der Markttransparenzstelle alle Preisänderungen bei den Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel melden. Die Meldepflicht ergibt sich hierbei aus der Preissetzungshoheit an der Tankstelle, vgl. § 47k Absatz 2 GWB bzw. § 2 Absatz 1 MTS-K-VO. Diese liegt entweder unmittelbar beim Tankstellenbetreiber oder bei einem Mineralölunternehmen, wenn dieses die Preise an Tankstellen vorgibt beziehungsweise ändert.

Zunächst müssen die Meldepflichtigen registriert werden. Dazu sind die allgemeinen Angaben gemäß § 2 Absatz 3 MTS-K-VO zu machen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die eingetragenen Meldepflichtigen dann die sogenannten Grunddaten zu ihren Tankstellen an die Markttransparenzstelle übermitteln können.

Für die Registrierung der Meldepflichtigen ist ein Online-Formular zu nutzen, das seit dem 22. April 2013 auf der Internetseite des Bundeskartellamts unter "MTS Kraftstoffe" bereitsteht. In das Online-Formular sind die allgemeinen Angaben zum Meldepflichtigen und falls gewünscht Angaben zu einem Preismelder einzutragen. Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf Befreiung von der Meldepflicht (Bagatellgrenze oder Härtefallregelung) mit dem Online-Formular zu stellen. (Bundeskartellamt/beg)

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