Es kann losgehen: Ab 31. August 2013 greift die gesetzliche Meldepflicht für Preisdaten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Die MTS-Kraftstoff-Verordnung sieht vor, dass die Pflicht zum Melden von Preisänderungen zwei Wochen nach dem Tag in Kraft tritt, an dem 13.000 Tankstellen erfasst und drei Anbieter von Verbraucherinformationsdiensten zugelassen sind. Diese Voraussetzungen wurden laut Bundeskartellamt am 16. August 2013 erfüllt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht. Erste Unternehmen und Preismelder haben bereits mit der Übermittlung der Preisdaten an die MTS begonnen, so dass Eingeber, MTS und Verbraucher-Informationsdienste das Gesamtsystem nunmehr testen können. Noch im Sommer soll der Startschuss für die Markttransparenzstelle erfolgen." (BKartA/beg)