Bislang ist es nur ein Entwurf, aber sollte das neue Geldwäschegesetz in Kraft treten, bedeutet das zusätzliche bürokratische Auflagen und damit eine Belastung für den deutschen Tankstellenmittelstand. Der Gesetzesentwurf enthält neue Zusatzpflichten für Ausgabestellen von Prepaid-Kreditkarten - also auch Tankstellen -, die Kunden auf Guthabenbasis nutzen können. Die mittelständischen Branchenverbände MEW (Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland), BTG (Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche) und ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes) kritisieren, dass die umfangreichen und zeitintensiven Vorgaben des Entwurfes für Tankstellenbetreiber zu Mehrkosten führen. Damit dürfte diese Einkommensquelle versiegen: "Gerade kleine und mittlere Betriebe können die Zusatzkosten nicht schultern", sagt MEW-Geschäftsführer Dr. Steffen Dagger. "Wird das Gesetz in dieser Form umgesetzt, droht diesen Karten das Aus." Betriebe brauchen einen Geldwäschebeauftragten plus Stellvertreter Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Ausgabestellen nicht nur den Kunden beim Kauf einer Prepaid-Karte identifizieren, sondern auch persönliche Daten erheben und speichern müssen. Zudem sollen dem Staat verdächtige Fälle gemeldet werden. Betriebe ab neun Mitarbeitern müssen sogar einen Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter benennen. Die Branchenverbände halten dies für "völlig unangemessen, lebensfremd und mittelstandsfeindlich". Ursprünglich sollte der Entwurf des neuen Geldwäschegesetzes schon im September im Deutschen Bundestag diskutiert werden. Er wurde dann aber von der Tagesordnung genommen, die Berichterstatter aus den Fraktionen wollen sich noch einmal beraten. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im ZTG-Report Oktober 2011, den Mitglieder des Verbandes mit dem tankstellen markt 10/11 bekommen. (beg)
Geplantes Geldwäschegesetz: Noch mehr Bürokratie für Tankstellenmittelstand

Kunden, die eine Prepaid-Karte kaufen, müssten identifiziert und persönliche Daten gespeichert werden. Betriebe ab neun Mitarbeitern müssen sogar einen Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter benennen.