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Gebäudeenergiegesetz: Neuer Energieausweis für Gebäude ist jetzt Pflicht

18.05.2021 11:23 Uhr
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes wiedergibt.
© Foto: johannesspreter/Fotolia

Ab Mai 2021 muss unter anderem bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt werden. "Intelligent heizen" informiert darüber, was der Ausweis beinhaltet und was es zu beachten gilt.

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Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" erklärt: Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes wiedergibt. Die Vorschriften für den Energieausweis wurden erstmals in der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegt und 2020 durch die Überführung der EnEV in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneuert und verschärft. Nach einer Übergangsfrist gelten ab Mai 2021 die neuen Regelungen.

Die Änderungen beim Energieausweis betreffen zum einen Angaben zum Gebäude selbst. Zum anderen wurden die Vorschriften zur Erstellung und zur Vorlage des Energieausweises verschärft. Relevant sind die Änderungen auch für zehn Jahre alte Energieausweise, denn nach Ablauf von zehn Jahren verlieren diese ihre Gültigkeit.

Der Energieausweis dient dazu, Käufer, Mieter oder Pächter über den erwartbaren Energieverbrauch eines Gebäudes zu informieren. Alle Personen, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten, sind dazu verpflichtet, beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorzulegen, der auch oft als Energiepass bezeichnet wird. Bei Vertragsabschluss erhalten Käufer, Mieter oder Pächter diesen dann im Original oder als Kopie.

Da Energieausweise generell nur zehn Jahre gültig sind, müssen alte Energieausweise erneuert werden. Beim Erstellen eines neuen Energieausweises sollte darauf geachtet werden, dass dieser den Vorschriften des GEG entspricht.

Ein neuer Energieausweis wird erforderlich, wenn eine Immobilie aufgrund einer umfangreichen Modernisierung nach GEG neu berechnet wird sowie beim Neubau. Bei allen Daten, die Eigentümer zur Verfügung stellen, tragen diese die Verantwortung für die Richtigkeit. Sie sollten damit sorgfältig umgehen, denn bei falschen Angaben können sie haftbar gemacht werden. (bg)

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