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Europäische Kommission: Geänderte Tabakrichtlinie angenommen

20.12.2012 08:49 Uhr
Schreckensszenario: Die EU will solche Schockbilder vorschreiben.
Die geänderte Tabakrichtlinie sieht auch die sogenannten Schockbilder vor.
© Foto: Kai Kalbitz

Der Vorschlag der Kommission und somit die weitreichenden Änderungen könnten frühestens 2015 in Kraft treten. Nun müssen sich zunächst das Europäische Parlament und der Ministerrat damit beschäftigen.

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Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie angenommen. Laut offizieller Verlautbarung sehen die Pläne neue und strengere Vorschriften vor, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Demnach sollen Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen verboten werden.

Die größte Änderung dürften Verbraucher allerdings auf den Zigaretten- und Tabak-Verpackungen vorfinden. Hier sollen große bildliche Warnungen, die sogenannten Schockbilder, vor Gesundheitsrisiken warnen. Zudem stünde es den Mitgliedsstaaten frei, in begründeten Fällen neutrale Einheitsverpackungen einzuführen, hieß es im Pressetext. Auch für E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse, Kau- und Schnupftabak sowie Tabak zum oralen Gebrauch enthält die Richtlinie Maßnahmen.

"Die Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden: Tabakerzeugnisse müssen wie Tabakerzeugnisse aussehen und schmecken, und dieser Vorschlag stellt sicher, dass ansprechende Verpackungen und Aromen nicht als Marketingstrategie eingesetzt werden", sagte Tonio Borg, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, anlässlich der Annahme des Vorschlags.

Frühestens 2015 in Kraft

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission beschäftigen sich als nächstes das Europäische Parlament und der Ministerrat. Wie die EU-Kommission mitteilte, erwartet sie, dass der Vorschlag und somit die weitreichenden Änderungen 2014 angenommen werden. Der Vorschlag könne dann 2015 oder 2016 in Kraft treten, hieß es. (pn)

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