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Energiesteuer: Novelle gefährdet den Mineralölmittelstand

23.06.2016 11:31 Uhr
Energiesteuer: Novelle gefährdet den Mineralölmittelstand
Der MEW spricht sich gegen die Streichung von Paragraf 60 in der geplanten Energiesteuernovelle aus.
© Foto: Coloures-pic/Fotolia

In der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes soll der Paragraf 60 gestrichen werden, der die Rückerstattung der Energiesteuer im Konkursfall ermöglicht. Der MEW äußert sich kritisch zu den Plänen des Bundesfinanzministeriums.

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Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) kämpft gegen die geplante Streichung von Paragraf 60 Energiesteuergesetz (EnergieStG), der die Rückerstattung der Energiesteuer im Konkursfall ermöglicht. Das würde bei vielen kleinen und mittleren Mineralölfirmen zur Aushöhlung des Eigenkapitals und der Liquidität führen, kritisiert der Dachverband.

"Wenn dieser Paragraf gestrichen würde, müssten mittelständische Mineralölfirmen von heute auf morgen ihre Sicherheitsleistungen gegenüber den Vorlieferanten um das Doppelte erhöhen. Das wäre aber gerade für Mittelständler in der Praxis kaum möglich", sagte MEW-Hauptgeschäftsführer Steffen Dagger. Die Folge wären existenzielle Wettbewerbsnachteile bei fast allen mittelständischen Mineralölhändlern gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen. "Paragraf 60 EnergieStG wurde vor vielen Jahren für mittelständische Unternehmen, in der Regel Tankstellenbetreiber, eingeführt, um deren Sicherheitsleistungen gegenüber den Vorlieferanten um den überproportional hohen staatlich verursachten Steueranteil zu verringern", so Axel Graf Bülow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands freier Tankstellen.

Die Verbände der Mittelständischen Mineralölwirtschaft führen im Zuge der Gesetzesnovellierung derzeit Gespräche mit der Politik, der sie dazu ein gemeinsames Rechtsgutachten vorgelegt haben. Nach umfassender beihilferechtlicher Prüfung stellt die Norm des Paragrafen 60 EnergieStG aus mehreren Gründen keine unzulässige Beihilfe dar. (ab)

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