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Dienstwagen-Subventionen: 13,7 Milliarden Euro für Verbrenner jährlich

23.10.2024 16:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Pkw mit doppeltem Auspuff steht auf einem Parkplatz.
Firmenwagen mit Verbrennungsmotoren werden in Deutschland laut einer Studie massiv gefördert und deshalb im Vergleich zu E-Autos bevorzugter von Unternehmen geleast.
© Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Eigentlich sollten Firmenwagen für eine rasche Elektrifizierung der deutschen Fahrzeugflotte sorgen. Doch die aktuellen Subventionen von Dienstwagen haben eine gegenteilige Wirkung.

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Mit fossilen Brennstoffen betriebene Dienstwagen werden nach einer Studie der Umweltschutzorganisation Transport & Environment (T&E) allein in Deutschland jährlich mit 13,7 Milliarden Euro staatlich subventioniert. Damit belegt die Bundesrepublik einen Spitzenplatz in einer Berechnung des Beratungsunternehmens Environmental Resources Management (ERM), die auch einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern einbezieht. 

In diesem Vergleich führt Italien mit 16 Milliarden Euro. Es folgen Deutschland, Frankreich (6,4 Milliarden Euro), Polen (6,1 Milliarden Euro) und Spanien mit 0,1 Milliarden Euro. Dienstwagen, die mit Diesel oder Benzin betrieben werden, kosten die Steuerzahler in der EU demnach 42 Milliarden Euro pro Jahr. In die Berechnung hat ERM die wichtigsten Steuervergünstigungen einbezogen, die privaten Autonutzern vorenthalten werden. Dazu gehören der Vorsteuerabzug, die Abschreibung, die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen und Tankkarten

Elektrifizierung der Flotte: Anreize zu gering 

T&E kritisiert, dass die Anreize für Arbeitgeber in Deutschland, auf Dienstwagen mit Elektroantrieb umzusteigen, aufgrund der aktuellen Förderungen zu gering sind. Für ein geleastes E-Auto wie den VW ID.4 würde für Unternehmen im Vergleich zu einem vergleichbar motorisierten VW Tiguan mit Verbrennungsmotor lediglich einen Steuervorteil von zwölf Euro entstehen.

Dieser geringe Anreiz wiederum sorge hierzulande für eine niedrige E-Auto-Zulassungsquote bei den gewerblichen Neuzulassungen. Sie lag im ersten Halbjahr 2024 bei nur 11,7 Prozent, während bei den privaten Neuzulassungen die E-Auto-Quote immerhin bei 16,6 Prozent liegt. In Großbritannien, wo es keine nennenswerten Vergünstigungen für Firmenfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gibt, fahren laut T&E bereits 21,5 Prozent der Dienstwagen elektrisch.

Großes Auto, hoher Steuervorteil 

Darüber hinaus wurden in der Studie speziell für Deutschland die Subventionsvorteile nach Fahrzeugsegmenten aufgeschlüsselt. Dabei zeigt sich: Je größer das Auto, desto höher der Steuervorteil. Für einen geleasten Opel Corsa wird er auf gut 4.000 Euro pro Jahr beziffert, für einen Audi A6 auf über 8.000 Euro. Besonders hoch sind die Steuervorteile bei großen SUV, weshalb vor allem Unternehmen diese Fahrzeugklasse zu einem deutlich höheren Anteil zulassen als private Haushalte.

Da in Deutschland rund zwei Drittel aller Neuzulassungen auf gewerblich genutzte Fahrzeuge entfallen, fordert T&E eine Reform der Dienstwagenbesteuerung, um den heimischen Markt für E-Autos zu stärken. Damit könnte der Staat Geld sparen und mehr für den Klimaschutz tun. 

Für die anstehende Reform der Dienstwagenbesteuerung rät der Umweltverband unter anderem: Die angekündigten Sonderabschreibungen für gewerblich zugelassene Elektroautos sollten mit reduzierten Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner einhergehen. Der pauschale Steuersatz bei der Dienstwagenbesteuerung für Verbrenner sollte auf zwei Prozent angehoben werden, um eine größere Preisdifferenz zwischen Elektromobilität und Verbrennern zu schaffen. Zudem soll der Steuersatz mit dem CO2-Ausstoß des Autos steigen.

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KOMMENTARE


Markus Frank / Fa. MOGLER

24.10.2024 - 10:55 Uhr

Sehr geehrte Redaktion, T&E ist da etwas zu kurz gesprungen. Ich kenne zwar die Studie (noch) nicht, aber der Vorsteuerabzug bei Dienstwagen wird durch die (Umsatz-)Besteuerung des geldwerten Vorteils, der auch ertragsteuerlich zur Belastung des Dienstwagenfahrers führt, ausgeglichen. Zudem wird die Umsatzsteuer bei Veräußerung des Dienstwagens später auch wieder zu einem Teil die Vorsteuerabzugsberechtigung wett machen. Diese Vorschläge bringen keinen wesentlichen Vorteil. Man wird die Kosten einer dienstlichen Fahrt immer ausgleichen müssen; das ist betriebswirtschaftlich und arbeitsrechtlich ohne Alternative. Viele Dienstwagenfahrer würden ggfs. noch größere Fahrzeuge privat anschaffen, wenn Sie die Dienstfahrten über Reisekostenerstattung kompensieren könnten. Damit wäre niemand gedient, der Verwaltungsaufwand noch viel größer. Schade, dass die Verbände sich nicht wirklich mit der Materie befassen und nur den Verbrenner schlecht reden.


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