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Checklisten und Co.: Nützliche Hinweise zur Inventur

17.12.2012 11:27 Uhr
Bei der Inventur muss jedes Teil in die Hand genommen werden.

Großer Aufwand, immense Zahlenkolonnen und viel Stress: drei Kennzeichen der alljährlichen Inventur. Dieser Pflichttermin steht am Ende des Geschäftsjahres bei jedem Tankstellenunternehmer im Kalender.

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Ende Dezember, wenn sich die meisten Menschen Kunden von den Weihnachtsfeiertagen erholen und sich auf die Silvester-Party freuen, wird es für Tankstellenunternehmer richtig stressig. Jahr für Jahr steht wieder die Inventur an. 

Dass man sich für die Inventur die nötige Zeit nehmen muss, wissen Tankstellenbetreiber aus eigener Erfahrung. Da der Tankstellenbetrieb und somit auch der Verkauf von Getränken & Co. während der Bestandsaufnahme weitergeht, fangen Inventurprofis im Lager an. Nicht, dass eine beworbene Aktionsware noch in größeren Stückzahlen über den Tresen geht und das aufgestellte Inventar verfälscht. Jedes Teil muss in die Hand genommen werden. Ziemlich aufwändig bei den 2.000 bis 3.000 Artikeln, die eine deutsche Tankstelle im Schnitt führt. 

Für jede Position in der Bilanz muss eine Inventur gemacht werden. Demnach unter anderem auch für Bankbestände, Forderungen an Stationskunden oder Anlagegüter wie den Pkw des Unternehmers, Kehrmaschinen oder Reifenfüllmesser. Ebenso auch für Gutscheine, Heizöl, Hilfs- und Verbrauchsstoffe, Pfand, Zeitschriften zu Einkaufspreisen sowie Kommissionswaren zu Verkaufspreisen. '

Eine Checkliste, spezielle Inventurlisten-Vordrucke oder der Online-Weg über das Abrechnungssystem edtas helfen bei der richtigen Bestandsaufnahme. Bei Letzterem ist die Inventurmappe beispielsweise als Download im edtas-Online-Portal hinterlegt.

Eine Checkliste, mit der Sie Häkchen für Häkchen die Inventur abarbeiten können, warum es so wichtig ist, die Inventur zeitnah mit dem Steuerberater auszuwerten, was der § 240 Handelsgesetzbuch damit zu tun hat und warum eine permanente Inventur besser ist als eine Stichtags-Inventur lesen Sie in tankstellen markt 12/2012. (pn/beg)

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