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Checkliste zum Herunterladen: Was Betreiber in spe vor Vertragsabschluss prüfen sollten

01.03.2012 15:04 Uhr
Existenzfrage: Vorm Unterzeichnen eines Betreiber- oder Pachtvertrages sollte man die Vereinbarung gründlich checken.

Das Wirtschaftsministerium bietet potenziellen Tankstellenbetreibern eine Checkliste zum Herunterladen an. Darin steht, was Existenzgründer oder Unternehmer und Gesellschafft vorher klären sollten, bevor sie sich binden.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sieht sich den WWW verpflichtet und stellt das groß auf seiner Homepage aus. Dahinter verbergen sich die Schlagworte Wirtschaft, Wachstum und Wohlstand. Dieser Dreiklang greift in der Tankstellenbranche wohl nicht so ganz. So stellt das Ministerium in einer Pressemitteilung fest: "Verbände, die Tankstellenbetreiber vertreten, haben immer wieder auf die wirtschaftlich teils schwierige Lage hingewiesen." In den Gesprächen habe man im Ministerium herausgehört: Die Ursache läge oftmals darin, dass Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaften (MÖG) vorschnell Verträge unterzeichnen würden. Deswegen hat das Ministerium auf seiner Website ein Checkliste veröffentlicht. Diese richtet sich an potenzielle Tankstellenbetreiber. Dennoch liefere das Prüfangebot beiden Vertragsparteien Anhaltspunkte, welche Informationen man bei Vertragsverhandlungen austauschen sollte. Dr. Bernhard Heitzer, Staatssekretär im Ministerium, betont die Notwenigkeit: "Wer sich vor Vertragsabschluss nicht informiert. Kann bitter Schiffbruch erleiden." Er führt aus: "Die Checkliste erleichtert es potentiellen Betreibern einer Tankstelle, sich vorab umfassend über die Risiken und Erfolgsaussichten des Betriebs einer Tankstelle zu informieren. Ich empfehle allen Tankstellenpächtern, vor Vertragsschluss das Motto‚ 'drum prüfe, wer sich ewig bindet' zu beherzigen.“ Die Checkliste trägt den Titel "Der Betrieb von Tankstellen. Was Sie vor dem Vertragsabschluss klären sollten“. Sie gliedert sich in die drei Abschnitte Allgemeines, Finanzplan und Vertragsabschluss. Der Prüfkatalog umfasst insgesamt 36 Fragen, die Betreiber in spe für sich beantworten sollten. Beispielsweise gilt es, Branchenkenntnisse abzuklopfen und das Wissen über die MÖG sowie die betreffende Tankstelle zu komplettieren. Mit am wichtigsten ist sicher der Appell: Den Verdienst zu kalkulieren. In all seinen Facetten. Genauso bedeutend erscheint der Tipp: Den Vertrag in Ruhe zu studieren. Und sich beraten zu lassen, hilft. Die Checkliste hat das Ministerium auf der Internetseite www.existenzgruender.de gestellt. Herunterladen lässt das Dokument auch durch einen Klick auf hier. (kak)

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