Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber die Tabaksteuer auf die vorerst letzte Stufe angehoben. Das 2010 überarbeitete Tabaksteuergesetz sah vor, die Abgaben fünf Jahre in Folge schrittweise zu erhöhen. Wurden 2011 noch mindestens 17,586 Cent je Zigarette fällig, sind es seit Anfang 2015 mindestens 19,636 Cent. Dieser Steuersatz soll bis Mitte Februar 2016 gelten.
Die Tabaksteuer beträgt 2015 für Zigaretten 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Für eine Packung mit 19 Zigaretten und einem Verkaufspreis von fünf Euro muss der Händler folglich 2,95 Euro bezahlen, knapp vier Cent mehr als 2014. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von rund 80 Cent. Dies entspricht einem Anteil von knapp 75 Prozent des Kaufpreises.
Während sich an der Versteuerung von Zigarren und Zigarillos nichts änderte, ist auch Feinschnitt teurer geworden. Mindestens 95,04 Euro beträgt jetzt die Steuer pro Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises. Im Vorjahr waren es noch 3,41 Euro weniger, 2011 sogar 13,41 Euro weniger. (ms)