Die Tankstellen im Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg sind enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die Verfassungsbeschwerde der Tankstellenpächterin Annette Eisenberg aus Konstanz gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Viele Tankstellen treffe das Verkaufsverbot hart, so der für Tankstellen zuständige stellvertretende Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. 20 bis 50 Prozent Umsatzeinbußen beim Getränkeverkauf seien die Regel. Damit sei auch das Gesamtgeschäft massiv betroffen. "Bedauerlicherweise wird die Entwicklung hin zu kürzeren Öffnungszeiten, zum Personalabbau oder zur Schließung ganzer Stationen weitergehen", prognostiziert Beuß. Man werde nunmehr im Rahmen der Evaluation des Gesetzes belegen, dass die Tankstelleninfrastruktur in Baden-Württemberg erheblich in Mitleidenschaft gezogen werde. "Die Politik ist nun gefordert, trotz der Gerichtsentscheidung auf der politischen Ebene akzeptable Rahmenbedingungen für Tankstellen zu gewährleisten", so Beuß weiter. Eine Liberalisierung wie in anderen Ländern beispielsweise beim Sonntagswaschverbot könne hier ein erster Ansatzpunkt sein. (beg)
Alkoholverkaufsverbot: Tankstellen kritisieren Gerichtsentscheidung

Bis zu 50 Prozent Umsatzeinbußen beim Getränkeverkauf wirken sich auch massiv auf das Gesamtgeschäft aus. Es kann zur Schließung ganzer Stationen kommen.