An Tankstellen in Baden-Württemberg darf weiterhin zwischen 22 und fünf 5 kein Alkohol verkauft werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Beschwerde der Tankstellenpächterin Annette Eisenberg ab, die sich dadurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt sah und einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz geltend machte. Die Einschränkungen für Händler seien „zumutbar“, beschloss eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Gerichts laut der „Badischen Zeitung“. Der Beschluss könnte zur Folge haben, dass andere Bundesländer ähnliche Gesetzesprojekte umsetzen. Die Pächterin einer bft-Tankstelle in Konstanz hatte Ende August mit Unterstützung des Branchenverbands BTG gegen das seit März geltende nächtliche Verkaufsverbot geklagt. Eisenmann bietet in ihrem Shop auch Bier und andere alkoholische Getränke an. Sie schließt ihren Tankstellenshop seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes jeden Abend um 22 Uhr – Kunden werden durch eine Luke bedient. Seit März sei ihr Umsatz nach eigenen Angaben um 1.000 Euro im Monat gesunken. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) begrüßte gegenüber dem „Focus“ die Entscheidung: „Die Intention des Verkaufsverbotes war und ist, Jugendliche zu schützen und dafür zu sorgen, dass Alkohol nicht rund um die Uhr zur Verfügung steht.“ Bereits im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines Konsumenten verworfen, der seine Handlungsfreiheit durch das nächtliche Verkaufsverbot verletzt sah. (ag)
Alkoholverkaufsverbot: Pächterin scheitert mit Klage

Bundesverfassungsrichter weisen Beschwerde von Tankstellenbetreiberin Annette Eisenberg aus Konstanz ab.