Berlin. Mit dem am 23. April 2009 von der Regierungskoalition in Baden-Württemberg beschlossenen Verbot, nach 22 Uhr Alkohol an Tankstellen zu verkaufen, sind Tankstellen von der Schließung bedroht. Folge des Verbots wird sein, dass auch Folgekäufe von nicht alkoholischen Getränken, Backwaren, Süßigkeiten und Zigaretten nicht mehr stattfinden. Die Wirtschaftlichkeit der Stationen gerät in Gefahr. Absehbar werden weniger Stationen nachts geöffnet haben oder ganz schließen. Die Versorgungssituation gerade des ländlichen Raumes wird sich verschlechtern. "Problemgruppen werden sich den Alkohol zukünftig vor der Schließzeit besorgen. Weder Komasaufen bei Jugendlichen noch alkoholbedingte Straftaten können damit verhindert werden. Dafür werden unsere Kunden aber immer häufiger abends vor verschlossenen Türen stehen und ihre Fahrzeuge nicht betanken können.", so Dr. Klaus Picard, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes e. V. (MWV). Im März dieses Jahres haben die Verbände der deutschen Mineralölwirtschaft einen gemeinsamen Aktionsplan Jugendschutz an Tankstellen unterzeichnet und sich damit ihrer Verantwortung gestellt. Mit Hilfe eines umfangreichen Maßnahmenpaketes werden die Tankstellenbetreiber unterstützt, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Jugendschutz konsequent umzusetzen. Hierzu zählen auch Einzelfalllösungen, die bei der konkreten Situation vor Ort ansetzen. Der Aktionsplan zeigt einmal mehr, dass sich die Mineralölwirtschaft im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung stellt. "Pauschale Verbote wie sie jetzt in Baden-Württemberg beschlossen worden sind, können das Problem des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen nicht lösen. Vielmehr wird dadurch einer Vielzahl von Tankstellenbetreibern in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise die finanzielle Grundlage ihres Geschäfts beeinträchtigt und Arbeitsplätze gefährdet." kritisiert Picard.
Alkoholverkaufsverbot in Bden-Württemberg: Tankstellen sterben am Alkoholverbot

MWV kritisiert nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen Entscheidung in Baden-Württemberg ist nicht zielführend