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Alkohol-Verkaufsverbot: Sagen Sie Ihrem Abgeordenten die Meinung

11.09.2009 11:00 Uhr
Alkohol-Verkaufsverbot: Sagen Sie Ihrem Abgeordenten die Meinung
Sie können Ihren Abgeordneten auch anrufen.
© Foto: Norbert Millauer/ddp

Sie wollen Ihrem Abgeordneten deutlich machen, dass ein nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen die Falschen trifft , Arbeitsplätze kostet und Ihre Existenz bedroht. Dann tun Sie es jetzt!

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Sie wollen Ihrem Abgeordneten deutlich machen, dass ein nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen die Falschen trifft , Arbeitsplätze kostet und Ihre Existenz bedroht. Dann tun Sie es jetzt! Der Postweg ist die gängigste Form, sich mit einem Anliegen oder einer Beschwerde an einen Abgeordneten zu wenden. Meist bekommt man auch eine Antwort. Wenn Sie Ihrem Abgeordneten schreiben, sollten Sie zum Briefpapier greifen oder ein Fax verschicken. E-Mail ist zwar schnell, verpufft aber auch schnell wirkungslos. Die Vorteile des altmodischen Briefs: Er passiert anstandslos jeden Spam-Filter, muss erstmal geöffnet und in die Hand genommen werden und kann nicht einfach mit einem Klick gelöscht werden. Nutzen Sie die Bürgersprechstunde Abgeordnete halten in ihren Wahlkreisen regelmäßig Bürgersprechstunden ab. Die genauen Termine werden in der Regel auf den Webseiten der Parlamentarier veröffentlicht (www-Adressen siehe Webseiten der Parlamente oder www.abgeordnetenwatch.de). Vorbereiten, Hingehen und sein Anliegen vorbringen. Diese Form der Kontaktaufnahme hat den Vorteil: Der Abgeordnete hat garantiert ein Ohr für Sie. Und Sie können Ihre persönliche Betroffenheit plausibel machen. Rufen Sie an Abgeordnete kann man natürlich anrufen. Fraglich ist allerdings, ob sie erreichbar sind. Meist sind Mitarbeiter vorgeschaltet, die das Büro organisieren und sich um Termine kümmern. In jedem Fall lohnt es sich, um einen Rückruf zu bitten. Lassen Sie sich nicht abwimmeln: Auch wenn Ihr Abgeordneter für das Thema nicht zuständig ist oder sofort auf parteiinterne Experten oder die jeweiligen Ausschüsse verweist, so sollte er doch, vor allem wenn er aus dem eigenen Wahlkreis kommt, wenigstens Ihre Meinung weitertragen oder Ihnen die Tür zu Verantwortlichen öffnen. Besuchen Sie Wahlveranstaltungen Eine Kärrnertour, die zwar Zeit kostet, aber sich lohnen kann: Besuchen Sie Ihren Abgeordneten auf seinen Wahlveranstaltungen und stellen Sie ihm Fragen zum Alkohol-Verkaufsverbot. Im Idealfall hat er sich zum Wahlkampf eine Parteigröße eingeladen. Dann können Sie Ihr Anliegen gleich bis nach oben tragen.

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