Allen Warnungen zum Trotz: Bundestag stimmt über Spritpaket ab

26.03.2026 09:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Armand Zorn
SPD-Fraktionsvize Armand Zorn leitet zusammen mit Unionsfraktionschef Sepp Müller die Taskforce. 
© Foto: Armand Zorn

Angesichts der hohen Spritpreise hat die Koalition im Eiltempo ein Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt. Es dürfte nicht das letzte sein.

Knapp vier Wochen nach Beginn des Iran-Kriegs und stark gestiegenen Spritpreisen stimmt der Bundestag über ein Maßnahmenpaket ab. Künftig sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12.00 Uhr, die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen immer möglich sein. Die neue Regel könnte vor Ostern in Kraft treten. Außerdem soll das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise bekommen. Das Paket muss noch den Bundesrat passieren. 

Allerdings mehren sich die Stimmen für wirksame Entlastungen für Autofahrer, vor allem für Pendler und Firmen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich am Mittwoch im Bundestag offen für weitere Maßnahmen. Ein erstes Paket werde "nicht ausreichen, um die Preise so zu dämpfen, dass sie wieder verträglich werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher".

Was sich die Regierung von der "Einmal-täglich-Regel" verspricht

Die schwarz-rote Koalition verspricht sich von der Änderung nach österreichischem Vorbild mehr Verlässlichkeit durch weniger Preiserhöhungen. Verstöße gegen das geplante Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Gesetz soll nach einem Jahr evaluiert werden. 

Umstritten ist, ob die neue Regel wirklich preisdämpfend wirkt. So schrieb der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag, die neue Tankregel könne es für Verbraucher einfacher machen, Preise zu vergleichen. "Ob dadurch die Preise nachhaltig gesenkt werden können, ist allerdings nicht klar." Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte gesagt, die Preise in Deutschland seien extrem volatil. Im Durchschnitt melde eine Tankstelle pro Tag 20 Preisveränderungen, in der Spitze seien es 50. Dadurch verlören Preisvergleichs-Apps an Wert.  

Der Bundesverband Freier Tankstellen (bft) und andere Branchenvertreter wiesen wiederholt darauf hin: Ein erheblicher Grund für die im europäischen Vergleich hohen Kraftstoffpreise in Deutschland seien die politisch festgelegten Kostenbestandteile wie die Energiesteuer, die CO2-Bepreisung und die Mehrwertsteuer.

Umkehr der Beweislast

Bei der Verschärfung des Kartellrechts geht es im Kern um eine Umkehr der Beweislast: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken. Aus Sicht von Haucap kann die Stärkung der Missbrauchsaufsicht eine "gewisse abschreckende Wirkung" entfalten und damit Preiserhöhungen beschränken. 

Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte vor tiefgreifenden und riskanten Eingriffen in das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt bekäme faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung.

Kommen weitere Maßnahmen?  

Am morgigen Freitag tagt eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Taskforce. Es zeichnet ein weiteres Maßnahmenpaket ab. Die weiterhin zu hohen Kraftstoffpreise belasteten die Menschen in Deutschland schmerzhaft, sagte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn. Er leitet zusammen mit Unionsfraktionschef Sepp Müller die Taskforce. 

In der Debatte sind eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine höhere Pendlerpauschale und ein Preisdeckel für Benzin und Diesel. Denkbar scheinen auch Entlastungen bei der Lkw-Maut. Außerdem geht es um eine mögliche "Übergewinnsteuer". Das ist eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite der Mineralölkonzerne. Sie gab es für eine bestimmte Zeit nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 und der dadurch ausgelösten Energiepreiskrise. Offiziell hieß sie "EU-Energiekrisenbeitrag".

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