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Neuerungen 2022: Was sich im neuen Jahr ändert

29.11.2021 11:32 Uhr
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Im Jahr 2022 kommen viele Änderungen auf uns zu.
© Foto: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Manches wird teurer im neuen Jahr, etwa der Sprit, das Bahnfahren oder das Briefporto. Aber in vielen Punkten profitieren Verbraucher auch von neuen Gesetzen und Regelungen, die zu Anfang oder im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten.

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Neues Jahr, neues Glück! Im Jahr 2022 wird es eine ganze Reihe neuer Gesetze und Regelungen in den Bereichen Rechte und Verträge, Finanzen und Versicherungen, Gesundheit und Ernährung, Energie und Umwelt sowie Mobilität geben.

Für besseren Klimaschutz steigt Anfang des Jahres der CO2-Preis - von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer. Außerdem wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren. Um Kaufanreize zu setzen, gibt es von Staat und Herstellern Förderprämien wie den Umweltbonus und die Innovationsprämie. Ab dem 1. Januar 2022 gelten für Plug-in-Hybride für die Innovationsprämie allerdings die gleichen einschränkenden Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn die Fahrzeuge eine Mindestreichweite von 60 Kilometern haben oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. 

Ebenfalls dem Umweltschutz dient die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen (Sprit+ berichtete). Die Ausnahmen für bestimmte Getränke fallen ab 1. Januar 2022 weg. Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Der Handel darf die typischen Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dann nicht mehr in Umlauf bringen.

Auch beim Führerschein gibt es eine neue Regelung: Von der EU wurde eine "Ablaufdatum" nach 15 Jahren eingeführt. Laut Verordnung müssen Fahrerlaubnisse aller Klassen umgetauscht werden. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1958 ist der 19. Januar 2022 Umtausch-Stichtag.

Zudem wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge.

Auch im Bereich Gesundheit wird es Änderungen geben. So wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege.

Allein dieser Überblick zeigt, dass einige Dinge in Bewegung sind. Doch es bleibt viel zu tun, um Verbraucherrechte weiterhin konsequent zu stärken", betont Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Sozial gerechter Klimaschutz, bezahlbare Energiepreise, Sicherheit in der digitalen Welt und vorausschauende Maßnahmen für eine gute Rente und Pflege sind nur einige der Baustellen, die konsequent angegangen werden müssen. Das neue Jahr wird spannend, denn die Ampel-Koalition in Berlin hat Einiges versprochen." (sh)

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