Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm hat am Freitag ein Prozess um die schriftstellerische Tätigkeit eines Angestellten begonnen. Der Mann hat einen Roman über den Büroalltag geschrieben mit dem Titel: "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht." Weil einige negativ beschriebene Personen aus dem Buch mit seinen echten Kollegen zu identifizieren seien, wurde ihm wegen Störung des Betriebsfriedens gekündigt. In erster Instanz wehrte sich der Angestellte erfolgreich gegen die Kündigung, das Arbeitsgericht bekräftigte seine künstlerische Freiheit. Der Arbeitgeber hat nun Berufung eingelegt, über die in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht entscheiden wird. (dpa/beg)
"Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht": Angestellten wegen Romans gekündigt

Ein Arbeitnehmer hat in seinem Buch "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" einige Personen negativ beschrieben. Weil diese mit seinen echten Kollegen identifiziert werden können, wurde ihm wegen Störung des Betriebsfriedens gekündigt.