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Videoüberwachung: Datenschutz im Blick behalten

06.02.2012 13:42 Uhr
Vorschrift: Mitarbeiter brauchen auch in der Kassenzone Ausweichmöglichkeiten, wo die Kamera sie nicht aufnimmt.
Vorschrift: Mitarbeiter brauchen auch in der Kassenzone Ausweichmöglichkeiten, wo die Kamera sie nicht aufnimmt.
© Foto: Niscayah

Tankstellen geraten ins Visier von Datenschützern. Denn fast jede Station wird videoüberwacht. Doch das Grundrecht auf Sicherheit steht nicht automatisch über den Persönlichkeitsrecht - von Mitarbeitern und Kunden.

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Fast jede in jeder Tankstelle in Deutschland findet sich eine Videoanlage, die zu Überwachungszwecken aufnimmt. Ob das jedoch immer datenschutzrechtlich korrekt abläuft, lässt sich pauschal so nicht sagen. Warum? Es kommt auf den berühmten Einzelfall an. Das meint: Wo hängen die Kameras, was nehmen sie wann auf, wer kann die Bilder sehen und wie lange erfolgt das Speichern welcher Bilder? "Jeder Unternehmer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen", erklärt Dr. Stefan Brink vom rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten, "aber es muss verhältnismäßig sein." Er betont: Das Grundrecht auf Sicherheit steht nicht automatisch über dem Persönlichkeitsrecht von Kunden und Mitarbeitern. An der Verhältnismäßigkeit und dem Persönlichkeitsrecht sollten sich Betreiber orientieren, überwachen sie ihre Station per Video. Was sich für den Forecourt noch relativ einfach umsetzen lässt – nur Aufnehmen von Tankkunden – sieht beispielsweise im Shop schon wesentlich komplizierter aus. Zumal eine verdeckte Videoüberwachung, um Mitarbeiter einer Straftat zu überführen, das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vermutlich untersagen wird. tankstellen mark 1-2/12 zeigt auf, wie der derzeitige Gesetzesstand ist und über welche Fallstricke man stolpern kann, geht eine Videoüberwachungsanlage auf Sendung. (kak)

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