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Verhaltenskodex: Tankstellenverbände einigen sich auf Schiedsstellenlösung

30.11.2015 16:35 Uhr
Schiedsgericht Verhaltenskodex Gruppenbild
Trafen sich in Bochum, um die letzten Feinheiten des Schiedsgerichts zu besprechen (v. l.): Stephan Zieger (Geschäftsführer beim BFT), Dieter Tannert (Geschäftsführer beim KFZ-Gewerbeverband Bayern), Markus Pillok, (Geschäftsführer des ZTG), Volker Brüggemann (Leiter des Schiedsverfahrens), Thomas Drott (Leiter der Rechtsabteilung beim BTG), Dirk Claussen (Geschäftsführer des MWV), Carmen Knollmann (Leiterin des Geschäftsbereiches Zentrale Dienste der IHK Hagen/NRW) und Jochen Wilhelm (Geschäftsführer des TIV).
© Foto: MWV

Der Verhaltenskodex erhält ein juristisches Mittel im Streitfall: Die Parteien des Tankstellengeschäfts haben sich Ende November in Bochum auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle verständigt.

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Branchenverbände der Betreiberseite und Vertreter der Mineralölgesellschaften haben sich Ende November auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle geeinigt. Endgültig beschlossen werden soll die Lösung Anfang 2016. Damit steht der letzte noch offene Punkt des Verhaltenskodex, der im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedet wurde, kurz vor der Vollendung. 

Die Schiedsstelle soll den Betreibern und den Gesellschaften eine Auswahl verschiedener Verfahren zur Konfliktlösung bieten. Zwischen einer Mediation und der Anrufung eines Schiedsgerichts können die Parteien das für sie passende Verfahren auswählen. Das Schiedsgerichtsverfahren ähnelt dem gerichtlichen Verfahren, dürfte allerdings häufig zügiger ablaufen. Neu im Verhältnis von Betreibern zu Gesellschaften ist das angebotene Mediationsverfahren. Hier geht es darum, gemeinsame eine Lösung des Konflikts zu finden. Einvernehmlich geregelt ist nunmehr auch die Schiedsordnung. Darin wird bestimmt, wie ein Schiedsverfahren künftig ablaufen soll.

Schiedsrichter wird Dr. Volker Brüggemann, der bis zu seiner Pensionierung vor zwei Jahren Präsident des Landgerichts Bochum war. Er hat in seiner gerichtlichen Tätigkeit Mediationsverfahren besonders gefördert und ist selbst ausgebildeter Mediator. 80 Prozent der Mediationsverfahren aus seiner aktiven beruflichen Zeit konnten erfolgreich abgeschlossen werden. 

Als externe Anlaufstelle haben sich die Parteien auf die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hagen/Westfalen verständigt. Mit dieser muss nun noch ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Die IHK soll als neutrale Geschäftsstelle agieren um Kommunikation und Zahlungen abzuwickeln.

Der Kodex wird getragen vom Bundesverband Freier Tankstellen (BFT), dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäschen (BTG), dem  Mineralölwirtschaftsverband (MWV), dem Tankstellen-Interessenverband (TIV), dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (Uniti), dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern und dem Zentralverband des deutschen Tankstellengewerbes (ZTG). (ab)

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