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Urteil: Attest darf ab erstem Krankheitstag verlangt werden

21.12.2011 14:32 Uhr
Laut Gesetz muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen ein Attest vorlegen.

Laut Gesetz muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen ein Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen. Eine Begründung dafür braucht der Arbeitgeber nicht.

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Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag ein Attest verlangen. Eine Begründung dafür müsse der Arbeitgeber nicht angeben, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Richter ließen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu (AZ: 3 Sa 597/11). Laut Gesetz muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen – bisher sei es juristisch aber umstritten, ob er dafür einen besonderen Grund brauche, erläuterte ein Gerichtssprecher. Konkreter Fall Im konkreten Fall hatte eine Frau sich für einen Tag krankgemeldet, für den sie zuvor vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Daraufhin hatte ihr Arbeitgeber sie aufgefordert, künftig am ersten Tag einer Krankmeldung ein Attest vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah dies als sachlich ungerechtfertigt an. Nach Auffassung des LAG ist die Anweisung des Arbeitgebers aus rechtlichen Gründen aber nicht zu beanstanden, denn sie sei nicht willkürlich oder diskriminierend. (dpa/beg) Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 14.09.2011 Aktenzeichen: 3 Sa 597/11

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