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Trotz Selbstanzeige: Melitta soll 55 Millionen Euro Strafe zahlen

11.02.2014 15:58 Uhr
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Melitta wehrt sich gegen das Bußgeld, weil sich das Unternehmen selbst angezeigt hat.
© Foto: Melitta

Mehr als vier Jahre nach einem vom Bundeskartellamt verhängten Millionenbußgeld gegen Melitta hat auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Strafe bestätigt: Der Kaffeeröster muss wegen verbotener Preisabsprachen zahlen. Doch das Unternehmen lässt nicht locker.

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Wegen verbotener Preisabsprachen soll das Mindener Familienunternehmen melitta eine Kartellstrafe von 55 Millionen Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die 2009 von den Wettbewerbshütern verhängte Geldbuße bestätigt, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag (11. Februar) in Bonn mit. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Melitta trotz zwischenzeitlich erfolgter Umstrukturierungen im Konzern die Buße zahlen müsse, nicht über die Höhe der Strafe selbst. (Az.: V-4 Kart 5/11 OWi)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Melitta hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Unternehmen wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern.

Das Kartellamt hatte 2009 Strafen in Höhe von 159,5 Millionen Euro gegen drei Kaffeeröster wegen Preisabsprachen bei der Belieferung des Einzelhandels verhängt - neben Melitta auch gegen Tchibo und Dallmayr. Dallmayr habe die Geldstrafe inzwischen akzeptiert. Tchibo habe seinen Einspruch zurückgezogen. Die Kraft Foods Deutschland GmbH (Jacobs-Kaffee) hatte Selbstanzeige gestellt und war daher ungeschoren davongekommen.

Im Juni 2010 waren wegen verbotener Preisabsprachen bei der Belieferung von Großverbrauchern gegen acht Kaffeeröster Geldbußen von insgesamt 30 Millionen Euro ausgesprochen worden, darunter auch Melitta, Tchibo und Kraft Foods. 2011 verhängte die Wettbewerbsbehörde Geldbußen von zusammen neun Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino, Kraft Foods und Krüger. Diesmal hatte Melitta sich selbst angezeigt und war straflos geblieben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begrüßte das Urteil. "Das Gericht hat entschieden, dass sich das Unternehmen nicht durch eine Umstrukturierung der Haftung für den Kartellverstoß entziehen konnte." Melitta sei nicht das erste Unternehmen, das Regelungslücken auszunutzen versuche.

Die Melitta Gruppe erzielte 2012 mit Marken wie Melitta, Toppits, Swirl und Cilia einen Umsatz von knapp 1,35 Milliarden Euro, die Hälfte davon mit Kaffee. (dpa)

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