Das Oberlandesgericht Hamm zeigt Menschenverstand: Wird ein Auto mit der falschen Kraftstoffsorte betankt, ist dafür der Autofahrer und nicht die Tankstelle verantwortlich! Im konkreten Fall betankte ein Autofahrer sein Dieselauto versehentlich mit Superbenzin. Prompt ging der Motor bei der Weiterfahrt kaputt – ein teurer Irrtum. Für den wollte der Autofahrer aber nicht verantwortlich sein und er klagte gegen die Tankstelle. Denn dort seien die Zapfsäulen irreführend angeordnet, behauptete der Mann. Nur weil die Zapfsäulen untypisch angeordnet seien, habe er sich überhaupt verwirren lassen; somit habe der Tankstellenbetreiber seine Sorgfaltspflicht verletzt und müsse ihm Schadenersatz leisten. Mit dieser Ansicht stand der Autofahrer allerdings schon vor dem Landgericht Bochum ziemlich exklusiv da. Und auch das von ihm angerufene Oberlandesgericht Hamm wieß seine Schadensersatzklage ab: Große blaue und schwarze Schilder auf den Zapfsäulen zeigten deutlich, welcher Kraftstoff wo zu entnehmen sei. Schon dies zeige dem Kunden deutlich, welche Zapfsäule die für Diesel sei, meinte das Oberlandesgericht. Wenn der Kläger dennoch eine klar mit „Superplus unverbleit“ gekennzeichnete Zapfsäule wähle, so sei dies eine Unachtsamkeit, für die nur der Kunde selbst verantwortlich sei. Die Tankstelle könne dafür nicht haftbar gemacht werden.
Tankstelle haftet nicht bei Falschbetankung: Der Autofahrer muss richtig Zapfen können
Das Oberlandesgericht Hamm zeigt Menschenverstand: Wird ein Auto mit der falschen Kraftstoffsorte betankt, ist dafür der Autofahrer und nicht die Tankstelle verantwortlich!