Sieben Tankstellen von BP, Esso und Shell im Raum Zürich und Winterthur müssen ihre Shops in Zukunft nachts schließen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt auch das Bundesgericht in der Schweiz die Beschwerden der betroffenen Tankstellenbetreiber abgewiesen. Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe zwischen ein und fünf Uhr nachts verzichten, ohne dies als großen Mangel zu empfinden. In seinem Urteil hält das Gericht fest, dass Nachtarbeit nur erlaubt werden kann, wenn sie „unentbehrlich“ ist. Das sei bei Tankstellenshops nicht der Fall. Zulässig ist aber weiterhin die durchgehende Öffnung der Tankstellen selber sowie der angegliederten Bistrobetriebe. Dass das Personal nicht auch im Shop arbeiten darf, ist laut Gericht eine Folge der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften für die verschiedenen Bereiche. (ag)
Schweiz: Tankstellenshops müssen nachts schließen

Sieben Stationen im Raum Zürich und Winterthur dürfen ihre Shops nicht mehr rund um die Uhr öffnen.