Frankenthal. Der Frankenthaler Streit um nächtliche Verkaufsbeschränkungen für Alkohol an Tankstellen kommt vor das Bundesverwaltungsgericht. Seine Revision sei zugelassen worden, bestätigte jetzt einer der betroffenen Tankstellenbetreiber laut ddp. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte im April letzten Jahres Begrenzungen des Alkoholverkaufs, die die Stadt Frankenthal in Rheinland-Pfalz verfügt hatte, für rechtmäßig erklärt. In zwei Fällen hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nun die Revision dagegen zugelassen; ein dritter Fall wird noch überprüft. Verhandlungstermine gibt es noch nicht. Die Stadt Frankenthal hatte den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen im November 2007 zunächst ganz zu verbieten versucht und dann, als sich das als rechtlich unhaltbar erwies, Beschränkungen verfügt: Zwischen 22 und 6 Uhr darf Alkohol nur noch an Reisende in kleinen Mengen abgegeben werden. Die Stadt beruft sich auf Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Ein erklärtes Ziel ist es dabei, Zeichen zu setzen gegen Alkoholmissbrauch und Vandalismus. Ein Teil der Betriebe hat die Beschränkungen mittlerweile akzeptiert, andere gehen in die nächste Instanz. (ag)
Rechtsstreit: Alkoholverbot auf dem Prüfstand

Bundesverwaltungsgericht lässt Revision von Tankstellenpächtern aus Frankenthal zu