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Ramsauers Reform: So viel Punkte gibt es künftig bei Verkehrsverstößen

12.12.2012 13:41 Uhr
Sobald die Punktereform in Kraft tritt, ist bereits bei acht Punkten der Führerschein weg.

Künftig gibt es für Verkehrsverstöße nicht mehr bis zu sieben Punkte, sondern nur noch einen bis drei. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg.

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Künftig gibt es für Verkehrsverstöße nicht mehr bis zu sieben Punkte, sondern nur noch einen bis drei. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Bisher brauchte man 18 Punkte, um den Lappen zu verleiren.

Wer bei Rot über die Ampel fährt, bekommt zwei Punkte (drei bei Todesfolge).

Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer werden mit drei Punkten bestraft.

Zwei Punkte gibt es für deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drängeln, Teilnahme an illegalen Autorennen oder Missachten von Bahnschranken.

Einen Punkt gibt es unter anderem für unerlaubtes Überholen, Behinderung von Rettungsfahrzeugen und kleinere Verstöße.

Nicht mehr mit Punkten geahndet werden Vergehen, die die Verkehrssicherheit nciht gefährden, etwa das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote.

Inkrafttreten wird die Reform wahrscheinlich nicht vor dem Jahr 2014. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen - ob die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz passieren lassen, ist noch unklar. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer betonte: "Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlicheren Regelung getan."

Derzeit haben neun Millionen Bürger Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Insgesamt rund 47 Millionen erfasste Punkte müssen in das neue "Fahreignungsregister" umgerechnet werden. Eine Generalamnestie werde es dabei nicht geben, betonte Ramsauer. 

Der "Punkte-Tacho" soll drei Maßnahmenstufen umfassen: Bei einem Stand mit 4 oder 5 Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei 6 oder 7 Punkten (Rot) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei 8 Punkten (Schwarz) ist der Führerschein weg und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden. Einzelne Verstöße sollen künftig für sich verjähren, dies kann bis zu elf Jahre dauern.

Im Zuge der Reform sollen außerdem bestimmte Bußgelder angehoben werden, etwa für Verstöße wie Handy-Telefonate am Steuer oder das Einfahrern in Umweltzonen ohne Plakette. Kritik kam unter anderem vom Auto Club Europa (ACE), der keine substanzielle Verbesserung sieht. Das neue System sei nicht minder kompliziert. "Für die Öffentlichkeit erschließt es sich immer noch nicht, worin der Vorteil dieser Art von Punktereform liegen soll", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. (dpa/beg)

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