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Neue rechtliche Grundlage: Weiter Strafzettel aus dem EU-Ausland

09.10.2014 10:19 Uhr
Wer in Deutschland einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, hat dennoch nicht viel zu fürchten.
© Foto: Daniel Hohlfeld/panthermedia

Wer auf Reisen rote Ampeln überfährt, muss auch künftig mit Strafzetteln aus dem EU-Ausland rechnen. Denn bei Anfragen der dortigen Polizei zu Verkehrsvergehen müssen die Behörden die Halterdaten weitergeben.

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Wer auf Reisen rote Ampeln überfährt, muss auch künftig mit Strafzetteln aus dem EU-Ausland rechnen. Denn bei Anfragen der dortigen Polizei zu Verkehrsvergehen müssen die Behörden die Halterdaten weitergeben. Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrem Treffen am Mittwoch (8. Oktober) in Luxemburg das relevante EU-Gesetz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, wie der Rat mitteilte. Das war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nötig geworden.

Seit vergangenem Jahr sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Dazu gehört etwa das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Grundlage für die Zusammenarbeit war bisher die polizeiliche Zusammenarbeit. Diese Begründung verwarf der Gerichtshof im Mai. Deshalb wird die Regelung nun Teil der Verkehrspolitik. Damit gilt sie auch für Großbritannien, Irland und Dänemark, die bisher eine Ausnahmeregelung nutzen konnten.

Ruhe bewahren
Wer in Deutschland einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, hat dennoch nicht viel zu fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. (dpa/beg)

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