Beim Bundeskartellamt ist die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) angesiedelt. Die MTS-K hat nun am 10. Juli Mineralölgesellschaften (MÖG) und freie Tankstellen angeschrieben. Darin informiert die Behörde, dass alle Marktteilnehmer spätestens bis zum 1. August 2013 verpflichtet sind, ihre Preisdaten an die MTS-K zu übermitteln. Das Schreiben erhielten alle Preishoheitsinhaber, die sich fristgerecht bis Mai bei der MTS-K registriert haben. Preishoheitsträger, die Verantwortlichen für die Preisgestaltung in den MÖG oder an den Tankstellen, verpflichtet das Markttransparenzstellen-Gesetz zur Registrierung und Teilnahme.
Das Bundeskartellamt hat bisher nicht über die Medien vermelden lassen, dass zum 1. August die MTS-K startet. Auch auf Nachfrage von tankstellen markt in der Pressestelle der Behörde wollte man nicht den Augusttermin bestätigen.
Beim Preisanzeigenspezialist PWM reagierte man prompt auf das Schreiben der MTS-K an die Unternehmen im Tankstellengeschäft. Und zwar unter anderem mit einer Pressemitteilung. Darin heißt es: Der Hersteller richtet eine Weboberfläche ein, die am 26. Juli starten soll. Dahinter steckt eine Kombination der Transponder- und AMCS-(Active Message Control System) Technik. Diese Internetlösung ermöglicht es allen Tankstellenunternehmen, ihre Preise ab 1. August zu übermitteln, verspricht PWM. Der Hersteller übernimmt dabei die Funktion des Preismelders, weil er die Daten an die MTS-K weitergibt.
Wer sich die AMCS-Technik an der Tankstelle installieren lässt, für den entfällt dann die manuelle Eingabe der geänderten Preise über die Internetseite von PMW. Denn die Preisübermittlung erfolgt in dem Fall automatisch über AMCS an den PMW-Server. Von da geht die Meldung an die MTS-K.
Tankstellenunternehmer, die Fragen zu Details der PWM-Lösung haben, wenden sich am besten direkt an das Unternehmen. (kak)