Eine 53-jährige Autofahrerin hatte an einer Tankstelle nahe Köln im vergangenen November für 30 Euro getankt. An der Kasse bemerkte sie, dass sie kein Geld bei sich hatte. Sie unterschrieb deshalb ein Schuldanerkenntnis und beteuerte, die Rechnung in den darauffolgenden Tagen zu begleichen.
Empört über Mahnung
Die schwere Krankheit ihrer mittlerweile verstorbenen Schwester ließ sie jedoch, wie sie sagte, den Vorfall vergessen. Erst eine Mahnung der Tankstelle erinnerte sie fünf Tage später an ihre Säumigkeit. Doch anstatt zu bezahlen, ärgerte sie sich über die Mahngebühr von 15 Euro so sehr, dass sie die Bezahlung schriftlich verweigerte. Außerdem habe sie keine Bankdaten für eine Überweisung erhalten.
Für diese Argumentation brachte der Richter kein Verständnis auf. „Sie hatten jetzt vier Monate Zeit, dort vorbeizufahren und das Geld auf den Tisch zu legen“, sagte er. Von einer Verurteilung der Frau sah das Gericht dennoch ab und stellte das Verfahren vorläufig ein. Als Auflage muss die Wipperfürtherin nun 50 Euro als Schadenswiedergutmachung an die Tankstelle zahlen. Darüber hinaus verurteilte das Gericht die Autofahrerin zu einer Zahlung von 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Kommentar der Angeklagten: „Das zahle ich gerne!“
Über den kuriosen Rechtsstreit und die vom Gericht angeordneten 150 Euro durfte sich auf Vorschlag der Angeklagten das Kinderhospiz Balthasar in Olpe freuen. (ms)