Das Bundeskartellamt hat gegen den Bonner Süßwarenhersteller Haribo hat ein Bußgeld von 2,4 Millionen Euro verhängt. Und zwar wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens. Das Unternehmen und verantwortliche Mitarbeiter hätten in unzulässiger Weise Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht, begründete die Behörde am 1. August die Maßnahme. Gegen zwei weitere Markenhersteller von Süßwaren laufen die Ermittlungen noch.
Die Wettbewerbshüter begannen 2008 zu ermitteln, nachdem sie den Tipp von der Mars GmbH aus dem niederrheinischen Viersen erhalten hatten. Mars war selbst an der informellen Runde beteiligt und kam nun in den Genuss der Kronzeugenregelung. Das bedeutet: Mars bleibt straffrei und muss keine Geldbuße zahlen.
Beim Festsetzen des Bußgeldes gegen Haribo habe das Kartellamt berücksichtigt, dass der Süßwarenhersteller kooperierte. Das Verfahren endete daher einvernehmlich. In einer Stellungnahme verwies auch Haribo auf die gütliche Einigung. Gegen den Bescheid will das Unternehmen deshalb keinen Einspruch einlegen.
"Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Der Wettbewerb werde durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich in diesem Fall nicht um klassische Verstöße wie Preis- oder Gebietsabsprachen handelte.
In den Jahren 2006-2007 hatten sich vier betroffene Unternehmen regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dort tauschte man sich über den Verlauf und jeweiligen Stand der Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern aus. Solche Informationen behandeln Unternehmen normalerweise vertraulich. (dpa/kak)