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Interview: "Tankstellen müssen WLAN anbieten"

05.08.2017 14:35 Uhr
Interview: "Tankstellen müssen WLAN anbieten"
Prof. Andreas Rotert: "Der Betreiber sollte unbedingt einen getrennten Internetanschluss und ein rechtssicheres Anmeldeverfahren für die Kundenzugänge eingerichtet haben."
© Foto: Max Spot

Was muss ein Stationsbetreiber beachten, wenn er seinen Gästen WLAN anbieten möchte? Welche Vorteile bietet ihm das und wie rechtssicher ist das Ganze? Prof. Andreas Rotert, geschäftsführender Vorstand von Max Spot und Vorstandsvorsitzender von ECO, dem Verband der Internetwirschaft, gibt Antworten.

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Sprit+: Für welche Tankstellen ist ein öffentlicher Internetzugang attraktiv?

Prof. Rotert:Tankstellen mit Sitzgelegenheiten, vor allem mit Außenbereich, werden zunehmend WLAN-Zugänge anbieten müssen, wenn sie ihre Kunden zufriedenstellen möchten.

Was muss der Stationsbetreiber dabei in jedem Falle beachten?

Der Betreiber sollte unbedingt einen getrennten Internetanschluss und ein rechtssicheres Anmeldeverfahren für die Kundenzugänge eingerichtet haben. Das bedeutet, der Kunde wird über die „landing page“ über die Nutzungsbedingungen informiert und er muss diese bestätigen.

Kann der Stationsbetreiber diese Startseite auch für sich nutzen? Das sollte er sogar. Wenn er nur eine Standardseite anbietet, gibt er Werbemöglichkeiten aus der Hand. Warum nicht mit Angeboten der Tankstelle genau hier werben? Der Kunde sitzt doch schon da.

Warum braucht er einen getrennten Internetanschluss? Er könnte doch seinen schon bestehenden Stationsanschluss nutzen, um Geld zu sparen.

Das wäre sehr leichtsinnig. Er hat dann relativ unkontrolliert fremde Nutzer in seinem Netz, das auch die Betriebsabläufe regelt. Sicherungsmaßnahmen können dabei im Zweifel umgangen werden. Für Schäden, die dadurch entstehen, ist er voll haftbar.

Apropos Haftbarkeit. Ist der Stationsbetreiber und Anschlussbesitzer durch die geänderte Störerhaftung bei illegalem Nutzerverhalten rechtlich nicht mehr zu belangen?

So einfach ist das leider nicht, weil die derzeitige Rechtslage zwar den strafrechtlichen Zugriff weitestgehend ausschließt, zivilrechtlich kann der Pächter durchaus in den Fokus der Behörden geraten. Die Musikwirtschaft bleibt hier am Ball, sie wird in jedem Falle versuchen, zivilrechtlich vorzugehen.

Muss das Gesetz nachgebessert werden?

Unser Verband will völlig freie Internetzugänge haben, aber das wird wohl erst nach der Wahl wieder angefasst werden.

Was sind die Folgen eines zivilrechtlichen Vorgehens und was kann der Stationsbetreiber dagegen tun?

Es könnten ohne Richtervorbehalt Netzsperren eingerichtet oder Auflagen für Zugangsbeschränkungen gemacht werden. Wer einen freien WLAN-Zugang anbieten möchte, sollte unbedingt mit einem Hotspot-Dienstleister zusammenarbeiten. Dazu gehören auch der Einsatz ordentlicher Hardware und regelmäßige Sicherheitsupdates, um die sich der Vertragspartner dann auch kümmern würde.

Was ist der Unterschied zwischen den großen Providern und den kleineren Anbietern?

Eigentlich bieten alle eine solide Dienstleistung. Der Unterschied liegt im Detail. Die Kleinen können auf Betriebe oft deutlich flexibler eingehen, alles ist verhandelbar: Kündigungszeiten, Nutzung von betrieblichen Voraussetzungen, Verwaltung über eine Cloud und die Gestaltung von Werbeseiten.

(Das Gespräch führte Martin Heying; es erschien in Sprit+ Ausgabe 8.2017.)

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