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Im Zuge der Punktereform: Geldbußen steigen

06.09.2013 14:46 Uhr
Ramsauer, null Punkte: Der Verkehrsminister bewirbt die neue Verkehrssünderdatei. Die Reform beinhaltet auch höhere Geldstrafen für Verkehrsdelikte.

Im Frühjahr 2014 gelten die neuen Flensburger Punkte. Ab dann müssen Verkehrssünder für bestimmte Delikte mehr zahlen.

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Gerade reformiert und noch nicht in Kraft, zeichnet sich ab, wie sich das Flensburger Punktesystem noch so auswirkt. So sollen zahlreiche Verkehrssünden teurer werden. Für unerlaubtes Handytelefonieren am Steuer oder Verstöße gegen die Winterreifenpflicht könnten künftig 60 Euro statt 40 Euro anfallen. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, mit der sich der Bundesrat voraussichtlich am 20. September befasst.

Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht folgt, muss demnach 70 statt 50 Euro zahlen. Das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette kostet 80 statt 40 Euro, dafür gibt es keinen Punkt mehr. Das neue Punktesystem soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Die Bußgelder für bestimmte Verstöße anzuheben, darauf hatte sich die Politik beim Kampf um die Punktereform verständigt. Nun geht es um Umsetzungsdetails. Der Ansatz: Flensburg speichert nur noch sicherheitsgefährdende Delikte. Im Gegenzug verteuern sich nicht mehr bepunktete Verstöße wie das Einfahren in die Umweltzone ohne Plakette.

Das Ministerium will berücksichtigen, dass Autofahrer aus wirtschaftlichen Günden, Verstöße begehen – und daraus Vorteile ziehen könnten. So spare sich ein Dieselfahrer ohne Umweltplakette die Kosten für einen Partikelfilter. Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Verstöße in die Flensburger Datei gelangen, von 40 auf 60 Euro. Teurer werden sollen etwa auch verbotenes Wenden im Tunnel (von 40 auf 60 Euro) oder das Missachten der Kindersicherungspflicht (je nach Fall von 40 auf 60 Euro oder von 50 auf 70 Euro).

Der Bundesrat hatte Anfang Juli den Weg für die Punktereform frei gemacht. Anstelle der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein ist bei 8 statt 18 Punkten weg. Punkte verjähren einzeln und nicht mehr in Summe. (dpa/kak)

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