Gemeinsamer Aktionsplan unterzeichnet: Jugendschutz an Tankstellen

06.03.2009 10:17 Uhr
Jugendschutz an Tankstellen
Alkoholverkauf an der Tankstelle: Elektronische Warnhinweise auf die Altersbegrenzung sollen das Kassenpersonal daran erinnern, sich im Zweifel den Ausweis des Kunden zeigen zu lassen.
© Foto: mwv

Jugendschutz an Tankstellen: Am 5. März unterzeichneten die Tankstellenverbände einen Aktionsplan gegen Alkoholverkauf an Jugendliche.

In Gegenwart der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, haben am 5. März 2009 in Berlin die Vertreter der Tankstellen-Branche ein klares Bekenntnis zum Jugendschutz abgelegt. „Die Einhaltung der bestehenden Gesetze zum Schutz der Jugend haben für uns oberste Priorität“, so Dr. Uwe Franke, Vorstandsvorsitzender des Mineralölwirtschaftsverbandes e. V. (MWV). Die Tankstellenbranche hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, mit dem sie dem Tankstellenpersonal unterstützend zur Seite steht. Der „Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche“ umfasst fünf Module. 1. Mit der „Schulungsinitiative SchuJu“ steht den Tankstellenbetreibern und ihren Mitarbeitern ein online-basiertes Schulungsinstrument zur Wissensüberprüfung vor Ort zur Verfügung. Es informiert sie darüber, für welche Getränke welche Altersgrenzen gelten und wie sie sich uneinsichtigen Kunden gegenüber verhalten sollen. Bis heute haben schon 7.000 Teilnehmer SchuJu erfolgreich absolviert. Bis Ende dieses Jahres will die Branche 15.000 Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme im Rahmen der SchuJu vorlegen. 2. Elektronische warnhinweise in den Kassen sollen den Tankstellenmitarbeitern helfen auch bei lebhaftem Betrieb den Überblick zu behalten. Bis Ende 2009 sollen die Warnhinweise bei rund 30 Prozent aller deutscher Tankstationen eingebaut sein. Beim Einscannen alkoholischer Getränke wird den Kassenkräften im Kassendisplay die Alterbegrenzung für die Produkte angezeigt. Zusätzlich wird das Kassenpersonal angehalten, auch den Ausweis junger Erwachsener bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren zu kontrollieren. 3. Um die Akzeptanz für die Alterskontrolle (Ausweiszeigen bis etwa 25 Jahre) bei den Kunden zu erhöhen, sollen bis zum jahresende an rund der Hälfte der Tankstellen zusätzliche Anstrengungen in der Kommunikation im Kassenbereich durchgeführt worden sein. Damit sind Hinweistafeln, faltblätter oder andere Informationsmedien gemeint. 4. In einem umfassenden Verhaltenskodex bekennt sich die Tankstellenbranche zu ihrer Verantwortung zum Schutz der Jugend und unterstreicht die von ihr ergriffenen Maßnahmen, zur strikten Einhaltung der bestehenden Gesetze. 5. Einzelne Tankstellen befinden sich im Umfeld sozialer Brennpunkte. Um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen, sollen auf lokaler Ebene und in Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden sowie den Mitbewerbern aus dem Einzelhandel vor Ort individuelle Lösungen zum Jugendschutz gefunden werden. Sabine Bätzing sagte zu dem Aktionsplan: „Ich begrüße als Drogenbeauftragte die konkreten Ziele der Tankstellenverbände. Damit übernehmen die Tankstellenverbände Verantwortung für den Jugendschutz. Jetzt muss es darum gehen, die beschlossenen Maßnahmen an den etwa 15.000 Tankstellen umzusetzen."

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