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Berufsbild Tankstellenmitarbeiter: Kaufmännisch, technisch sowie sozial kompetent und selbstständig

09.07.2013 07:39 Uhr
Möglich, dass es in Zukunft einen Ausbildungsvertrag zur "Tankstellenfachkraft" gibt.

Das BIBB hat den Abschlussbericht seiner Kurzstudie "Tankwart/Tankwartin" vorgelegt. Neben kaufmännischen, technischen und sozialen Kompetenzen fordert das BIBB, die unternehmerische Selbstständigkeit in die Ausbildung zu integrieren.

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Der Beruf des Tankwarts reicht bis in die 1940er Jahre zurück. Erstmals taucht er 1942 als „Tank- und Garagenwart“ in Listen des Reichsinstituts auf. 1952 wurde er aufgebhoben und in „Tankwart“ umbenannt. Seitdem tat sich bezüglich der Ausbildungsordnung – nichts.

Das Tankstellengeschäft hat sich dagegen in den vergangenen 60 Jahren sehr wohl geändert. Die hatte zur Folge, dass es heute „weder eine Beschreibung des aktuellen Berufsprofils, das den modernen Qualifikationsanforderungen an Tankstelen entspricht, noch einen standardisierten Rahmenlehrplan“ für ausbildende Betriebe - also Tankstellen, die zum Tankwart ausbilden - gibt. „Ebenso existiert kein Rahmenlehrplan für Berufsschulen, da der Beruf vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes geschaffen und nicht mehr novelliert wurde.“

So lautet eines der Ergebnisse der "Kurzstudie Tankwart/Tankwartin", welche vom Berufsinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchgeführt wurde. Die Kurzstudie sollte "Inhalt und Niveau der entstehenden und der geplanten neuen Ausbildung hinsichtlich des Bedarfs in der Tankstellenbranche" überprüfen. In Auftrag gegeben hat die Studie das  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

"Standen früher das Betanken der Fahrzeuge sowie Servicetätigkeiten in der Werkstatt im Vordergrund des Tankstellengeschäftes, rückt heute mehr und mehr der kaufmännische Dienstleistungsaspekt in der Mittelpunkt", bringt es das BIBB auf den Punkt. Warenwirtschaft, Beratung und Verkauf sowie Kommunikationsfähigkeit sollten deshalb als ein Kernbereich in der Ausbildung an einer Tankstelle verankert werden. Neben diesen kaufmännischen, technischen und sozialen Fähigkeiten betont das BIBB die unternehmerische Selbstständigkeit, die "zwingend als Bestandteil der Ausbildung integriert werden" soll. Der Grund sind die guten Aufstiegschancen von Tankstellenfachkräften, sprich die baldige Übernahme einer eigenen Station zeitnah nach der Ausbildung.

Das BIBB stellt in der Kurzstudie ein "deutliches Interesse an der eigenen Fachkräfteausbildung" in der Branche fest. Zur Neuordnung der Berufsbildes Tankwart schlägt das BIBB zwei Alternativen vor:

1. Integration der Tankwartausbildung in die Verordnung Kaufmann und Kauffrau im Einzelhandel.
Die Nähe zum Einzelhandel ist wegen des in den Mittelpunkt gerückten Shopgeschäftes bereits Realität. Die technischen Kenntnisse sollen durch entsprechenden Schulunterricht und in den noch vorhandenen Reparatur- und Serviceeinrichtungen von Tankstellen vermittelt werden. „Ziel ist eine berufliche Endqualifikation, die es den Jugendlichen ermöglicht, Im Bereich der Tankstellen und des Einzelhandels tätig zu werden“, so das BIBB.

2. Schaffung einer qualifizierten Ausbildung zum Tankstellenkaufmann und zur Tankstellenkauffrau.
„Die Schaffung eines speziellen Berufes für die Sparte der Tankstellen wäre ökonomisch und bildungspolitisch vertretbar, wenn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse eine Steigerung erwarten ließe“, empfiehlt das BIBB. Unumgänglich sei die Umbenennung der Berufes „Tankwart“ zum Beispiel in „Tankstellenkaufmann/-frau“ oder „Tankstellenfachkraft“ beziehungsweise „Fachkraft an Tankstellen“. Die Bezeichnung Tankwart ist veraltet, spiegelt das eigentliche Berufsprofil nicht wieder und hat „ein sehr negatives Image“.

Mit der Studie ist ein Schritt in Richtung Neuordnung hin zu einem Ausbildungsberuf für Tankstellen gemacht. Allerdings ist die endgültige Entscheidung noch nicht gefallen. Das BMWi muss erst den Auftrag zur Neuordnung an das BIBB richten. Wie lange das dauert, ist ungewiss. Branchenkenner rechnen nicht damit, dass die Neuordnung zum Ausbildungsjahr 2014 in Kraft treten wird. (beg)

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