Ab 1. Juli ändert sich bei der Hauptuntersuchung einiges:
- Wegfall der Rückdatierung. Künftig richtet sich der Termin für die nächste HU nicht mehr nach dem eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern nach dem tatsächlichen HU-Termin.
Wer bisher vergessen hatte, rechtzeitig beim TÜV vorzufahren, um eine neue HU-Plakette zu bekommen, dem wurde der Termin für die nächste Untersuchung um die Monate der Fristüberschreitung zurückdatiert. Wer zum Beispiel einen Termin im Januar gehabt hätte, aber erst im März zum TÜV fuhr, musste statt nach 24 Monaten schon nach 21 Monaten erneut vorfahren. Eine Einladung zum Zeitschinden sei das aber nicht, betonen Experten des TÜV Süd. Wer ab 1. Juli die HU-Frist um mehr als zwei Monate überzieht, muss sein Fahrzeug einer vertieften HU unterziehen lassen und die kostet 20 Prozent mehr als die normale. Zudem droht ein Bußgeld der Polizei und der Verlust des Versicherungsschutzes.
- Die Probefahrt wird mit mindestens acht km/h durchgeführt.
Erst ab einer Geschwindigkeit von acht Stundenkilometern werden bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert. Nur dann können sie mit dem HU-Adapter geprüft werden.
- Der HU-Adapter prüft elektronische Assistenten.
Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler: Die elektronischen Sicherheitsassistenten rücken stärker in den Fokus der HU. Die TÜV-Sachverständigen docken einen HU-Adapter an die OBD (On Board Diagnose)-Schnittstellen an und können erkennen, ob die Schnittstellen sicher funktionieren. Diese Prüfung wird nach Angaben des TÜV schrittweise ab 2013 für Fahrzeuge eingeführt, die ab Juli 2012 neu zugelassen werden.
- Ein bundesweit einheitlicher Mängelbaum.
Alle Prüforganisationen arbeiten künftig mit einem einheitlichen Mängelbaum. Autofahrer sehen im Prüfbericht genau, wo ihr Fahrzeug einen Mangel hat. Wird zum Beispiel an der Beleuchtung ein Mangel festgestellt, bekommt der Fahrzeughalter schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Der Prüfbericht kann quasi als Reparaturauftrag in die Werkstatt gehen.
Inkrafttreten, Ausnahmen und Kosten
Am 30. März hat der Bundesrat der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit treten die Änderungen bundesweit voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft. Ausnahme Baden-Württemberg: Dort wurde die Rückdatierung sofort nach dem Beschluss des Bundesrates umgesetzt. In Hessen wurde die Rückdatierung bereits vergangenes Jahr aufgehoben.
Nach Angaben des TÜV bleiben die Kosten für den Fahrzeughalter gleich, trotz der Neuerungen und des damit verbundenen höheren technischen Aufwandes. (beg)