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Waschverbot: Am Sonntag bleibt das Auto oft dreckig

09.05.2025 10:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autowäsche Waschanlage
Autowaschen am Sonntag: Muss das sein? Darf das sein?
© Foto: SP-X

Ob am Sonntag die Autowaschanlage öffnen darf, entscheidet jedes Bundesland anders. Ein Autowaschverbot hält nicht nur der tiv (Tankstellen-Interessenverband) für ein Relikt aus alter Zeit, das abgeschafft werden sollte. Der Verband führt dafür gute Argumente ins Feld.

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Einfach mal schnell den freien Sonntag für das Waschen des Autos nutzen – das geht in Rheinland-Pfalz nicht. In anderen Bundesländern wie im benachbarten Hessen ist das Schrubben und Polieren von Felgen, Lack und Unterboden dagegen schon möglich. Nicht mehr zeitgemäß, schnauben Kritiker und fordern ein Umsteuern der geltenden Gesetzeslage zwischen Neuwied, Bitburg, Mainz und Pirmasens. 

Für den Tankstellen-Interessenverband (tiv) ist das Sonntagswaschverbot ein Relikt aus vergangenen Zeiten. An Tankstellen werde ohnehin sonntags gearbeitet. Viele Waschanlagen liefen außerdem ohne Personal. Obendrein könnten in etlichen anderen europäischen Nachbarländern die Menschen ihren Autowaschtag frei wählen.

10.000 Euro Gewinneinbußen für Mittelstand

Durch das Verbot in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, dem Saarland und anderen Bundesländern müssten mittelständische Tankstellenbetreiber grob geschätzt mit einer jährlichen Gewinneinbuße zwischen 5.000 und 10.000 Euro kalkulieren, mahnte der tiv. Dazu komme ein Umweltaspekt: Waschanlagen seien wesentlich wassersparender und ökologischer als jede Autowäsche vor der eigenen Haustüre bei Belastung der örtlichen Kanalisation oder im schlimmsten Fall der Umwelt direkt, führt der Interessenverband als Argument ins Feld.

Beim rheinland-pfälzischen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) habe der Verband in der Frage um ein Gespräch gebeten. Dieser habe jedoch weder auf das Schreiben reagiert noch die Einladung für ein Gespräch ausgesprochen, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.  

Nicht nur wann, sondern auch wo die Autowäsche stattfinden darf, ist weitgehend gesetzlich geregelt: Im Garten oder auf sonstigen unbefestigten Flächen ist die Autowäsche laut Wasserhaushaltsgesetz verboten und es droht ein Bußgeld. Denn auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, enthält das anfallende Abwasser chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Rheinland-Pfalz. 

Ist der Untergrund befestigt oder wird am Straßenrand gewaschen, bestimmen die Kommunen was erlaubt ist. Deshalb müssten sich die Bürger bei den zuständigen Behörden nach den lokalen Regelungen erkundigen, teilte der BUND mit.

BUND findet Waschanlagen gut

Der Umweltverband empfiehlt daher für die Autowäsche die Nutzung genehmigter Selbstbedienungswaschplätze und Waschstraßen. Dort würden die Schadstoffe ordnungsgemäß vorgereinigt, getrennt und abgeführt. In der Waschstraße sollten Kurzprogramme bevorzugt werden, rät der BUND. Im Hinblick auf eine Vollwäsche schneide die Waschstraße deutlich besser ab als der heimische Gartenschlauch, da Waschanlagen aufbereitetes Wasser aus einem internen Kreislauf nutzten und so den Gesamtwasserverbrauch reduzierten. 

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte jüngst nochmals klargestellt, dass das Betreiben von Autowaschanlagen und Waschplätzen an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Grundlage sei das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. Danach sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Davon werde auch das Betreiben von Autowaschanlagen und Waschplätzen an Sonn- und Feiertagen erfasst.

Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen

Diese Tätigkeit habe bereits mit Blick auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, eindeutig werktäglichen Charakter. "Diesbezüglich ist die Bedeutung des Sonntags als Tag der allgemeinen Arbeitsruhe auch losgelöst von einem etwaigen Rückgang der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirchen zu sehen." 

Ähnlich sieht es auch der DGB: "Sonntag ist Ruhetag, Zeit für Erholung, Familie, Freundinnen, Freunde und ehrenamtliches Engagement", betonte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Susanne Wingertszahn. Daher sei der Sonntag zu Recht gesetzlich besonders geschützt.


"Gängelungen nicht zeitgemäß, sondern Relikt einer Zeit vor der Säkularisierung."

Stephan Wefelscheid, Koblenzer Landtagsabgeordneter.


Landtagsabgeordneter Stephan Wefelscheid fordert Umdenken

"Autowaschen kann man an jedem anderen Tag – außer Sonntag", sagte die DGB-Chefin. "Das gilt ebenso für den Einkauf im Einzelhandel." Die Gewerkschaften setzten sich für den Ruhetag ein. "Denn hier geht es für die Beschäftigten darum, die eigene Zeit selbstbestimmt zu nutzen." 

Der Koblenzer Landtagsabgeordnete von den Freien Wählern, Stephan Wefelscheid, hält das Verbot für das Autowaschen am Sonntag dagegen für nicht mehr zeitgemäß. Die meisten Waschanlagen befänden sich eher abseits von Wohnbebauung, vielerorts seien diese auch schon auf Selbstbedienung ausgelegt. "Mir will sich nicht erschließen, inwieweit eine Selbstbedienungs-Waschanlage in einem Industriegebiet dazu geeignet sein soll, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen", kritisierte der Landtagsabgeordnete. "In einer Gesellschaft, in der zunehmend beide Partner arbeiten müssen und schon kaum mehr Zeit für den Wocheneinkauf, Friseurtermine oder dergleichen bleibt, sind solche Gängelungen nicht zeitgemäß, sondern Relikt einer Zeit vor der Säkularisierung." Wefelscheid forderte wie der tiv ein Umdenken der Landesregenerierung und eine Evaluierung des Verbots.

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