Auch wenn es sich nicht um ein im Straßenverkehr begangenes Delikt handelt, kann Tätern der Führerschein entzogen werden. Und zwar, wenn sie hohes Aggressionspotential besitzen und dadurch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer würden. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die Richter entzogen einem zwanzigjährigen Dortmunder den Führerschein, der seit seinem 15. Lebensjahr mehrfach und fortlaufend unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung verurteilt wurde. Da laut Gericht auch ein Anti-Aggressionstraining und die Jugendstrafen keine nennenswerte Besserung bei dem jungen Mann erzielten, wurde dem Dortmunder der Führerschein entzogen. Nach Angaben der Richter sei aufgrund des hohen Aggressionspotentials nicht zu erwarten, dass sich der Angeklagte im Straßenverkehr anpassen könne und sich an Verkehrsregeln halte. (anr)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Urteil vom 12.09.2012
Az. 7 L 896/12