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Verkehrsrecht: Führerscheinentzug als Folge von Gewalttaten

13.09.2012 11:27 Uhr
Auch wer nicht im Staßenverkehr auffällig wurde, kann seinen Führerschein in Folge von Gewalttaten verlieren.
© Foto: Hans-Jörg Nisch /Fotolia

Nach Gewaltverbrechen kann die die Fahrerlaubnis aufgrund fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr entzogen werden. Dies gilt auch, wenn der Führerscheininhaber bisher nicht verkehrsrechtlich aufgefallen ist.

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Auch wenn es sich nicht um ein im Straßenverkehr begangenes Delikt handelt, kann Tätern der Führerschein entzogen werden. Und zwar, wenn sie hohes Aggressionspotential besitzen und dadurch gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer würden. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die Richter entzogen einem zwanzigjährigen Dortmunder den Führerschein, der seit seinem 15. Lebensjahr mehrfach und fortlaufend unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung verurteilt wurde. Da laut Gericht auch ein Anti-Aggressionstraining und die Jugendstrafen keine nennenswerte Besserung bei dem jungen Mann erzielten, wurde dem Dortmunder der Führerschein entzogen. Nach Angaben der Richter sei aufgrund des hohen Aggressionspotentials nicht zu erwarten, dass sich der Angeklagte im Straßenverkehr anpassen könne und sich an Verkehrsregeln halte. (anr)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Urteil vom 12.09.2012
Az. 7 L 896/12

 

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