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Tabakprodukt-Richtlinie: Einigung erzielt

19.12.2013 08:52 Uhr
Vorboten: Herz-Op und Raucherlungen setzen auf der Zigarettenschachtel von oben an, verdrängen die Markenlogos nach unten. So will die EU vorm Rauchen warnen und abhalten.
Die Warnhinweise kommen: voraussichtlich ab dem Jahr 2016.
© Foto: Kai Kalbitz

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission auf einen Kompromiss verständigt.

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Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitgeteilt hat, einigten sich die Verhandlungsführer von Rat, Europäischem Parlament und Kommission auf eine gemeinsame Position zur Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD). Insgesamt fünf sogenannte Trilog-Runden waren hierfür nötig. "Auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle strengere Regelungen gewünscht hätten - entscheidend ist, dass das Gesamtpakte stimmt", erklärte der zuständige Staatssekretär Robert Kloos.

So umfasst das angesprochene Gesamtpaket Neuregelungen wie Text- und Bild-Warnhinweise (65 Prozent der Packungsfläche), Verbot von Aromen wie Vanille oder Menthol (ab 2020), von Hinweisen wie "light" oder "natürlich" sowie von Werbeaktionen mit Gutscheinen oder Gratisverteilungen. Auch das Thema E-Zigarette ist in der Richtlinie geregelt.

Sobald Europäisches Parlament und Ministerrat der TPD zustimmen, was als Formalie gilt, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. (pn) 

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie im tankstellen markt 1-2/2014, der am 24. Januar erscheint.

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