Bis 2012 sollen herkömmliche Glühlampen in der EU vom Markt verschwinden. Seit 1. September 2010 dürfen nur noch Glühlampen bis 60 Watt Leistung verkauft werden. Diese sorgen aber häufig für Verwirrung, etwa was die Anlaufzeit, Lichtqualität und Entsorgung betrifft. Der TÜV Süd bringt mit den folgenden Tipps Licht ins Dunkel: - Für die klassische Glühlampe gibt es grundsätzlich drei Nachfolger: Die Energiesparlampe (im Fachjargon Kompaktleuchtstofflampe), die Halogen-Glühlampe und die LED-Lampe, die derzeit eine Alternative für Glühlampen niedriger Leistung (bis 40 Watt) ist. - Qualitätsunterschiede bei Energiesparlampen machen sich laut TÜV Süd etwa bei der Anlaufzeit bemerkbar. Billigprodukte erreichen ihre maximale Helligkeit oft erst nach einigen Minuten. - Energiesparleuchtmittel weisen andere Spektren auf als Glühlampen, deshalb wirkt deren Licht oft kalt und unnatürlich. Die Farbtemperatur wird in Kelvin dargestellt. Faustregel: Je niedriger der Wert, desto wärmer das Licht. Man spricht von Warmweiß (2.700 Kelvin, in etwa mit Glühlampenlicht vergleichbar), Neutralweiß (bis 5.000 Kelvin) und Tageslichtweiß (über 5.000 Kelvin), auch als funktionales Licht bezeichnet. - Bei der Helligkeit kommt es auf den so genannten Lichtstrom in Lumen an, nicht auf die Watt-Zahl. - Auf der Verpackung muss außerdem angegeben sein: Spannungsbereich, Angaben zur Fassung und die Elektroleistung. - Damit eine Energiesparlampe ihre Stärken richtig ausspielen kann – und Stromverbrauch sowie CO2-Ausstoß tatsächlich sinken – sollte sie nicht mit Kurzeinsätzen malträtiert werden. Den meisten Strom verbrauchen nämlich die Schaltvorgänge. Zudem dauert es einige Zeit, bis die Endhelligkeit erreicht wird. - Energiesparlampen enthalten Quecksilber und müssen deshalb als Sondermüll entsorgt werden. - Zerbricht eine Lampe, dann sollen die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger eingesammelt werden. Denn mittels Staubsauger können die Quecksilbertröpfchen noch feiner verteilt werden und in die Atemluft gelangen. Die Lampenreste am besten mit einem nassen Lappen aufsammeln, so die Empfehlung von TÜV Süd – und den Boden im Umkreis von rund zwei Metern ebenfalls nass reinigen. Alle verwendeten Lappen samt Lampenresten dann in einen verschließbaren Behälter geben und zur Sondermüll-Sammelstelle bringen. (beg)
Stichtag: Seit 1. September verschwindet die Glühlampe

Bis 2012 sollen herkömmliche Glühlampen in der EU vom Markt verschwinden. Seit 1. September 2010 dürfen nur noch Glühlampen bis 60 Watt Leistung verkauft werden.