Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will bei einem neuen Gesetz für mehr Wettbewerb auf eine weitreichende Klausel zur möglichen Zerschlagung von Konzernen verzichten. Dieses Instrument solle aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in das Gesetz aufgenommen werden, hieß es am 1. August aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums. Nur als "ultima ratio" (letzte Möglichkeit) könnte es dazu kommen, wenn man dominierenden Unternehmen tatsächlich einen Missbrauch ihrer Marktmacht nachweisen würde. Dies gilt eher als theoretische Möglichkeit. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt mehrere Jahre die Preispolitik der Mineralölgesellschaften an Tankstellen durchleuchtet. Das Ergebnis: Es ließen sich keine gesetzwidrigen Absprachen feststellen. Röslers Amtsvorgänger, der heutige FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle (FDP), wollte eine allgemeinere Zerschlagungs-Klausel ursprünglich in dem "Entflechtungsgesetz" verankern. Dies hatte heftige Proteste in Union und Wirtschaft ausgelöst, die eine mögliche Enteignung von Konzernen als abschreckendes Signal für Investoren bewerteten. Union und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zu mehr Wettbewerb im Wirtschaftsleben bekannt. Wörtlich heißt es dazu unter anderem: "In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird als ultima ratio ein Entflechtungsinstrument integriert. (...) Das Kartellamt wird weiterhin Konzentrationstendenzen und Nachfragemacht beobachten." Die Mineralölgesellschaften stehen nicht im Fokus. Denn einzelne Koalitionspolitiker nannten in der Vergangenheit Konzerne wie die Deutsche Post oder die Stromriesen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall, die mit einem schärferen Wettbewerbsrecht besser kontrolliert werden sollten. (dpa/kak)
Rösler rudert zurück: Konzernen droht keine Zerschlagung
Sein Vorgänger im Wirtschaftsministerium wollte die Zerschlagungsklausel. Minister Philipp Rösler mag sie nun nicht mehr ins Wettbewerbsgesetz schreiben.