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Preisabsprachen: Lebensmittelketten bleiben im Visier des Kartellamtes

02.07.2010 11:21 Uhr
Großhandel, Metro
Markenartikelhersteller sollen sich mit Händlern wie Metro über die Preise abgestimmt haben.
© Foto: ddp

Wettbewerbshüter ermitteln gegen Edeka, Lidl, Metro, Rewe und Rossmann wegen illegaler Preisabsprachen.

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Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel bleibt wegen möglicher illegaler Preisabsprachen im Visier der Bonner Kartellwächter. Bei den Ermittlungen der Fälle gehe es um knallharte Kartellrechtsverstöße, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag auf Anfrage. Gegenüber Januar gebe es aber keinen neuen Sachstand. Damals hatten die Wettbewerbshüter wegen des Verdachts illegaler Preisabsprachen die Geschäftsräume fast aller großen Handelsketten in Deutschland durchsucht. Betroffen waren unter anderem Edeka, Lidl, Metro, Rewe und die Drogeriekette Rossmann. Dabei ging es um die Produktgruppen Kaffee, Tiernahrung und Süßwaren. Die Markenartikelhersteller sollen sich mit den Händlern über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben. Dies wäre der Wettbewerbsbehörde zufolge ebenso verboten wie etwa Herstellerkartelle und könnte mit Geldbußen geahndet werden. Einen Bericht des „Handelsblatts“ vom Donnerstag über bevorstehende neue Ermittlungen der Behörde wies der Sprecher dagegen zurück. Die Unternehmen seien weder aufgefordert noch angeschrieben worden, sich zu Kartellrechtsvorwürfen zu äußeren. Weitere Angaben zu den laufenden Ermittlungen wollte der Sprecher nicht machen. Er bestätigte lediglich, dass es Überlegungen des Kartellamtes gebe, die Untersuchungen auf andere Produktgruppen auszuweiten. Dies sei aber in einem solchen Verfahren nicht ungewöhnlich. Wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete, soll das Kartellamt inzwischen auch die Produkte Bier, Würzmittel und Backzutaten in den Fokus der Ermittlungen gerückt haben. Hier würde der Markt von nur wenigen Anbietern dominiert. Auch Einzelhändlern, die bislang von den Wettbewerbsaufsehern unbehelligt geblieben waren, drohten Nachforschungen. Am Ende könnten den Unternehmen Bußgelder in einem unteren dreistelligen Millionenbetrag ins Haus stehen. (dpa)

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