Die Mineralölgesellschaften dürfen an Tankstellen in Österreich weiterhin nur einmal am Tag die Spritpreise anheben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes hat die entsprechende Spritpreisverordnung abgesegnet und damit Anträge von Ölfirmen wie BP, Shell und OMV abgelehnt, teilte der „ORF“ jetzt in seiner Onlineausgabe mit. „Die Verordnung ist nämlich tatsächlich geeignet, die Preistransparenz auf dem Treibstoffmarkt zu erhöhen“, sagte der VfGH gegenüber dem „ORF“. Vor diesem Hintergrund seien die Eingriffe in Grundrechte angemessen und daher auch zulässig. Somit ist eine Preiserhöhung an Tankstellen nur zum ersten täglichen Betriebsbeginn oder bei durchgehendem Betrieb nur um Mitternacht erlaubt. Automatische Tankstellen ohne Personal haben höchstens bis 8:30 Uhr Zeit für eine Preiserhöhung. Preissenkungen sind jederzeit und beliebig oft zulässig. Hält sich ein Tankstellenunternehmer nicht an die seit Juli 2009 geltende Verordnung, muss er mehr als 2.000 Euro Strafe zahlen. (ag)
Österreich: Spritpreisverordnung ist zulässig

Verfassungsrichter schieben der zum Teil undurchsichtigen Preispolitik der Mineralölgesellschaften einen Riegel vor.