Weist ein Mietfahrzeug unmittelbar nach der Rückgabe Beschädigungen auf, die bei der Übergabe nicht vorhanden waren, muss der Autofahrer, dass nicht er dafür verantwortlich ist. Kann er diesen Beweis nicht erbringen, gilt der Schaden als "durch den Mietgebrauch" entstanden und ist entsprechend der vertraglichen Haftungsvereinbarung dem Autovermieter zu erstatten. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Konkreter Fall Im konkreten Fall hatte sich die betroffene Autofahrerin den Wagen bei einer Fahrzeugvermietung für drei Stunden wegen eines Umzugs ausgeliehen. Bei der Rückgabe stellte sie ihn auf dem dafür vorgesehenen öffentlichen Parkplatz vor dem Autohof ab. Dann ging sie ins Büro, wo eine Mitarbeiterin die Autoschlüssel übernahm und sich sofort zu einer Besichtigung des Wagens begab. Dabei entdeckte die Angestellte eine erheblich Delle an der vorderen Stoßstange. Unbestreitbar war der mit Reparaturkosten von 777,05 Euro zu Buche schlagende Schaden bei der Übergabe des Fiats noch nicht vorhanden. Allerdings behauptete die Autofahrerin, auch während der Nutzung des Fahrzeugs in keinen Unfall verwickelt gewesen zu sein, was die Umzugshelferinnen bezeugen könnten. Die Beschädigung sei also mit großer Wahrscheinlichkeit erst auf dem Abstell-Parkplatz durch Fremde oder Mitarbeiter der Vermietung entstanden. Damit scheide eine Haftung durch die Autofahrerin aus. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Da ungeklärt blieb, durch welche Umstände der Schaden verursacht wurde, ging er zu Lasten der Mieterin. (bub/beg) Amtsgericht Köln Aktenzeichen 120 C 676/09
Mietfahrzeug: Schäden ungeklärter Ursache muss der Mieter zahlen
Werden an einem Mietfahrzeug unmittelbar nach Rückgabe Beschädigungen festgestellt, muss der Mieter entweder beweisen, dass er dafür nicht verantwortlich ist oder den Schaden bezahlen.