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Mangelnder Verbraucherschutz: Bundeskartellamt sieht Datenschutzprobleme bei mobilen Apps

02.08.2021 08:44 Uhr
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sieht große Lücken beim Datenschutz der mobilen Apps.

Das Bundeskartellamt hat heute die Ergebnisse einer verbraucherrechtlichen Untersuchung zu mobilen Apps vorgelegt. Dabei wurden drei Problemfelder analysiert und bewertet.

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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Apps auf Smartphones und Tablets werden milliardenfach zur Kommunikation, zum Einkaufen, zur Information, zur Reiseplanung oder auch zum Spielen verwendet. Wir haben festgestellt, dass es in zahlreichen Fällen gravierende Defizite beim Datenschutz gibt. Nutzerinnen und Nutzer erhalten keine oder nur unzureichende Informationen über Zugriffe auf ihre persönlichen Daten und wissen nicht, an wen die Daten fließen. Es fehlt an deutlichen Hinweisen, und es fehlt an klaren und einfachen Kontrollmöglichkeiten. Das steht im Widerspruch zu den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. App-Publisher, App-Stores und Betriebssystem-Betreiber sind gefordert, zu mehr Rechtskonformität und Verbraucherfreundlichkeit bei der Nutzung von mobilen Apps beizutragen.“

Das Bundeskartellamt hat folgende Problemfelder jeweils für mobile Endgeräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem eingehender analysiert und bewertet:

Mangelnde Information über Datenzugriffe bei der Nutzung von Apps: Bei zahlreichen Apps werden Nutzerinnen und Nutzer nicht angemessen darüber aufgeklärt, inwieweit Drittunternehmen wie etwa Facebook oder Google bei der Nutzung der Apps personenbezogene Daten erhalten und um welche Daten es sich überhaupt handelt. Weder die Beschreibungen von Apps in den App-Stores noch die Datenschutzerklärungen der App-Publisher geben hierüber hinreichend Aufschluss. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, dass Nutzer über eine verbesserte Suchfunktion in App-Stores bereits gezielter nach verbraucherfreundlichen Apps (zum Beispiel ohne Tracker oder Werbung) suchen könnten.

Mangelnde Transparenz über Vertragspartner: Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht angemessen darüber informiert, mit wem sie beim Herunterladen einer App eigentlich einen Vertrag schließen. Es fehlt an klaren Regelungen, ob der jeweilige App-Store-Betreiber oder App-Publisher Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche sein soll. Nutzungsbedingungen, Online-Hilfeseiten und Darstellungen in den App-Stores widersprechen sich hier mitunter.

Mangelnde Kontrollmöglichkeiten über die Datenverarbeitung: Dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Kontrolle über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten wird auf Ebene der Betriebssystem-Einstellungen von iOS beziehungsweise Android allenfalls ansatzweise entsprochen. Trotz mancher Innovationen im Datenschutzbereich bleibt hier noch viel Raum für Verbesserungen. Klare und deutliche Informationen müssen mit einfachen Einstellungsmöglichkeiten kombiniert werden. So sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Datenzugriffe durch Apps effektiv abstellen und alle nicht-systemrelevanten Apps löschen können.

Andreas Mundt fasst zusammen: „Bei der Auswahl, dem Download und der Nutzung von Apps ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr schwierig und sehr aufwändig, zu erkennen, welche persönlichen Daten sie preisgeben und wer diese Daten nutzen kann. In vielen Fällen steht diese Information sogar gar nicht zur Verfügung. Unsere Untersuchung macht deutlich, dass die Anbieter transparenter und verbraucherfreundlicher werden müssen. Wir sollten in diesem Zusammenhang nicht nur über neue Regeln, sondern auch Möglichkeiten effektiver Rechtsdurchsetzung diskutieren.“ (sh)

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