Wegen der unzulässigen Weitergabe von Kontodaten hat der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper eine Geldstrafe von 60.000 Euro gegen den Zahlungsabwickler Easycash verhängt. Easycash habe einem Schwesterunternehmen Angaben über Kontonummer, Bankleitzahl sowie Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen übermittelt, teilte Lepper am Montag in Düsseldorf mit. Das Unternehmen sei kooperativ und habe das Bußgeld bereits gezahlt. Die Weitergabe von Kontenverbindungsdaten an Dritte sei eingestellt worden. Daten wurden stastisch ausgewertet Bei der Easycash-Schwester, die Kunden- und Bonusprogramme anbietet, waren die Daten statistisch ausgewertet worden. "Easycash hat Rohdaten aus der Hand gegeben, ohne klare Vorgaben über die Verwendung zu machen", sagte Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Rund 400.000 Zahlungsverkehrsdaten zu Kontoverbindungen seien übermittelt worden. Der oberste NRW-Datenschützer erklärte, wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickle, müsse besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. "Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln." Easycash mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf organisiert Lastschriftverfahren bei der EC-Kartenzahlung für Einzelhändler. Das Unternehmen wickelte 2010 mehr als eine Milliarde Transaktionen in Deutschland ab und ist nach eigenen Angaben Marktführer. Der NRW- Datenschutzbeauftragte hatte ursprünglich in der Sache Strafanzeige erstattet. Jedoch hatten die Strafverfolgungsbehörden keine Bereicherung durch das Vorgehen bei Easycash gesehen und die Ermittlungen eingestellt. (dpa/beg)
Kontodaten weitergegeben: Datenschutzbeauftragter brummt Easycash 60.000 Euro Buße auf

Easycash hat einem Schwesterunternehmen Angaben über 400.000 Kontonummern, Bankleitzahlen sowie Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen übermittelt. Das Unternehmen ist "kooperativ" und hat das Bußgeld bereits gezahlt.