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Kein Bereicherungsvorsatz: Freispruch für Ruttenstorfer wegen Insiderhandels

28.01.2011 11:10 Uhr
OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer
Wolfgang Ruttenstorfers Aktienkauf sei nicht abhängig gewesen vom Wissen über einen möglicherweise bevorstehenden MOL-Deal.
© Foto: OMV

Ruttenstorfer habe zwar über Insiderinformationen verfügt, diese aber nicht zu seinem eigegen Vorteil genutzt. Staatsanwalt Michael Schön legte volle Berufung gegen das Urteil des Straflandesgerichts Wien ein.

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Wolfgang Ruttensdorfer, Generaldirektor von OMV, ist vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen worden. Eine Richterin des Straflandesgerichts Wien kam am 27. Januar zu dem Entschluss, dass Ruttenstorfer im März 2009 ohne Bereichungsvorsatz gehandelt habe. Sein Kaufentscheidung sei nicht abhängig gewesen vom Wissen über einen möglicherweise bevorstehenden MOL-Deal. Zwar habe Ruttenstorfer über Insiderinformation verfügt, diese aber nicht dazu genutzt, um sich zu bereichern. Alleiniger Grund war nach Ansicht der Gerichts das langfristige Vergütungsprogramm für Vorstände gewesen, das am Kauftag fixiert wurde. Staatsanwalt Michael Schön hat bereits volle Berufung gegen das Urteil des Straflandesgerichts Wien eingelegt. Hintergrund In dem Fall geht es um einen Aktienkauf Ruttenstorfers kurz vor dem Ausstieg der OMV beim ungarischen Konkurrenten MOL im März 2009. Damals hielt die OMV einen 21,2-prozentigen Anteil am ungarischen Gaskonzern. Ruttenstorfer kaufte für 630.000 Euro Aktien seines Unternehmens. Am selben Tag erschien ein Interview in dem er sagte, dass die OMV die MOL-Anteile bis Jahresende halten werde. Eine Woche später stieß OMV aber ihre Anteile ab und der Aktienkurs kletterte in die Höhe. Das hätte Ruttenstorfer zum Zeitpunkt des Aktienkaufs bereits wissen können, lautete der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht. (dpa/ag/beg)

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