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Illegaler Alkoholverkauf: Harte Geldstrafen bis zur Schließung des Shops

28.04.2009 14:24 Uhr
Uwe Schünemann (CDU), niedersächsischer Innenminister
Uwe Schünemann, Innenminister von Niedersachsen, kündigt eine härtere Gangart an bei verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann will jetzt hart gegen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorgehen. Wer illegal Alkohol an Jugendliche verkauft, muß mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen.

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Komasaufen ist kein Kavaliersdelikt: Weil es viele Kiosk- und Gaststättenbetreiber anscheinend mit dem Jugendschutz nicht allzu streng nehmen, soll es jetzt härtere Strafen hageln. Zwischen 150 und 50.000 Euro liegt die Spanne bei Geldstrafen. Im Wiederholungsfall und bei schwersten Verstößen droht sogar die Schließung des Geschäfts. Das könnte auch Tankstellen betreffen, die zwar allem Anschein nach nur vereinzelt zu den schwarzen Schafen gehören: Sie werden von Polizei und Politikern dennoch in erster Linie erwähnt, wenn es um ein Alkoholverkaufsverbot geht. In Niedersachsen bekam bei 1.000 Testkäufen in den vergangenen zwölf Monaten jeder zweite Minderjährige Schnaps und Bier verkauft. Das ruft jetzt Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf den Plan: "Die Phase der Nachsicht ist vorbei", sagte Schünemann dem Hamburger Abendblatt. Der Innenminister droht, dass es ab sofort in jedem Fall ein Bußgeld geben wird. Bei hartnäckigen Wiederholungstätern soll sogar die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Niedersachsen führt seit 2008 Testkäufe im ganzen Land durch. Sie werden ergänzt durch verschärfte Polizeikontrollen. Seither wurden mehr als 40.000 Minderjährige überprüft. Etwa 15.000 standen unter Alkoholeinfluss, darunter 500 Kinder unter 13 Jahren. Auch nachlässige Eltern hat der Innenminister im Visier: Nachdem in den vergangenen zwölf Monaten 2.300 Minderjährige von der Polizei nach Hause gebracht wurden, wird die Polizei zukünftig den eltern pauschal 65 Euro je "Heimfahrservice" berechnen. Weitere 2700 Minderjährige wurden von ihrenErziehungsberechtigten auf der Polizeiwache abgeholt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wollen die niedersächsischen Kommunen jetzt strikt und hart ahnden: im Wiederholungsfall gibt es Ordnungsstrafen von 150 bis zu 1500 Euro. Theoretisch sind sogar Strafbußen bis zu 50 000 Euro möglich. Auch Strafanzeigen sind möglich.

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