Das Medienportal "Meedia" berichtete am 2. August, dass der Deutsche Brauerei-Bund e.V.( DDB) nicht mehr für die vermeintliche schönheits- und gesundheitsfördernde Wirkung von Bier werben darf. Das Berliner Landgericht untersagte dem DBB, für die angebliche gesunde Wirkung des Bierkonsums zu werben. Die Richter entsprachen damit einer Klage von Verbraucherzentralen. Hält sich der Verband nicht an die Anordnung des Gerichts, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Auf seiner Website führte der DDB bisher unter dem Punkt "maßvoller Biergenuss" viele Vorteile auf, die der Bierkonsum so alles haben soll. So verkündet ein Grazer Medizinprofessor: "Trinken Sie täglich ein Glas Bier – und Sie leben länger". Der Verweis auf wissenschaftliche Literatur fehlte nicht, um folgende Aussagen zu begründen: Regelmäßiger und vernünftiger Bierkonsum mache nicht dick, beuge Demenz, Altersdiabetes sowie Osteoporose vor und mindere das Herzinfarktrisiko. Das Landgericht bewertete nicht, ob diese Aussagen stimmen oder falsch sind. Es entschied, dass die Werbung wettbewerbswidrig und nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar sei. Denn in der Werbung darf man Lebensmitteln keine medizinische Eigenschaften zuschreiben, erfüllen sie nicht vorgegebene Nährwertprofile. Diese legt die EU-Kommission fest. Zudem dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent nicht mit gesundbezogene Angaben versehen sein. (meedia.de/kak)
Gericht schenkt Deutschen Brauer-Bund ein: Werben für gesundes Bier untersagt
Der Deutsche Brauerei-Bund e.V. wirbt auf seiner Website dafür, dass maßvoller Bierkonsum angeblich schöner und gesünder mache. Das Landgericht Berlin verbot nun das Trommeln für die vermeintlich gesunde Wirkung des Bieres.