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FTG-Jahreshauptversammlung: „Legen Sie Geld auf die Seite“

30.03.2017 18:08 Uhr
FTG-Jahreshauptversammlung: „Legen Sie Geld auf die Seite“
FTG-Geschäftsführerin Anette Calarasu gemeinsam mit den Vorständen Ernst Vollmer (Vorsitzender), Ulrich Verbrüggen, Wolfgang Dohm und Reinhold Urban (v. l.).
© Foto: Annika Beyer

Die Vertreter von ZTG und FTG zogen auf der FTG-Jahreshauptversammlung trotz ungeklärter Fragen zur Kassenpacht und Kreditkartengebühren insgesamt ein positives Fazit. Doch wird das so bleiben?

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Kassenpacht, Kreditkartengebühren, Fazit des Jahres 2016 und viele weitere Themen hatten die beiden Geschäftsführer vom Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) mit nach Münster gebracht. Dort berichteten sie anlässlich der Mitgliederversammlung des Fachverbands Tankstellen-Gewerbe (FTG) über ihre ­politische und juristische Arbeit von Bonn aus.

Besonders interessant für die Mitglieder war der aktuelle Stand der Gerichtsverfahren um die Kassenpacht. Hier hatte der Bundesgerichtshof Ende 2016 vom Grundsatz her bestätigt, dass diese nicht verlangt werden und damit nachträglich zurückgezahlt werden muss, weil es sich bei der Kasse um eine notwendige Unterlage handelt. Das betrifft alle Teile der Kasse, die mit der Darstellung des Preises und der Übermittlung der Daten zusammenhängen. „Ob davon aber die ganze Kasse betroffen ist, die ja noch mehr kann, oder ob das getrennt und damit anteilig gezahlt werden muss, das muss noch geklärt werden“, berichtete ZTG-Geschäftsführer Markus Pillok.

Er sei allerdings der Auffassung, dass man das in weiten Teilen eben nicht trennen könne. „Ich habe den Eindruck, dass die Gerichte versuchen, salomonisch zu sein und sich in der Mitte zu einigen. Das Thema wird uns somit sicherlich auch im nächsten Jahr beschäftigen“, resümierte der ZTG-Vertreter.

Beim Thema Kreditkartengebühren, um das derzeit ebenfalls heftig vor Gericht gestritten wird, geht er davon aus, dass diese künftig offiziell nicht mehr verlangt werden dürfen. „In Zukunft werden die Gesellschaften das natürlich anders lösen und sie woanders einkalkulieren. Die schlaueren Mineralölgesellschaften haben das im Pächterbereich sowieso schon vor Jahren gemacht“, ergänzte ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner.

Insgesamt bewerteten die beiden Verbands­chefs das vergangene Jahr dank niedriger Kraftstoffpreise positiv. Der Kraftstoffabsatz stieg weiter und auch das Waschgeschäft verlief erfolgreich. „Nach der zweiten Stufe Mindestlohn geht es der Branche in den meisten Regionen besser, als wir es für möglich gehalten haben“, sagte Ziegner. Die Frage lautet nun: Welche Rezepte haben die Tankstellen, wenn die Kraftstoffpreise wieder steigen und sich der positive Trend damit ändert? Der Rat der Geschäftsführer an die Mitglieder lautete: „Legen Sie jetzt in guten Zeiten möglichst viel Geld auf die Seite.“

Ratschläge von der BG

Neben den ZTG-Geschäftsführern hatte der FTG weitere Referenten zu praxisnahen Themen eingeladen. So erklärte Dirk Lamek von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), wie die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung Tankstellenunternehmer unterstützt. Sie können etwa die BGHW bitten, die Benzolbelastung an der Tankstelle zu messen, was besonders bei der Beschäftigung von Schwangeren relevant ist.

Ebenfalls ein Thema in Lameks Vortrag war das Vorgehen nach einem Gewalt­ereignis wie einem Überfall. Hier betonte der Fachmann, dass der Betreiber umgehend Meldung an die Berufsgenossenschaft machen sollte, selbst wenn unmittelbar nach dem Vorfall keine physischen oder psychischen Folgen erkennbar sind. Gerade zweitere treten seiner Erfahrung nach oftmals erst einige Zeit nach dem Ereignis auf.

Michael Dagit, Steuerberater und Geschäftsführer von Wotax, machte in seinem Vortrag über die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) deutlich, wie wichtig eine ordentliche Kassenführung ist. Denn die neuen Verwaltungsanweisungen erlauben es den Beamten bei der Betriebsprüfung, alle Unterlagen einzusehen. Befindet der Prüfer die Kasse für nicht ordnungsgemäß, droht eine Zuschätzung – und diese kann für den Tankstellenbetreiber sehr teuer werden.

Die Kassensysteme gängiger Anbieter sind auf die gestiegenen Anforderungen vorbereitet. Daher ist das Thema GoBD besonders bei Nebenbetrieben an der Tankstelle wie SB-Waschparks oder Lotto-Toto relevant, die außerhalb des Kassensystems laufen. Eine Führung der Tageskasse in Excel ist beispielsweise nicht zulässig, weil sie nicht revisionssicher ist. Auch bei handschriftlichen Aufzeichnungen sei höchste Vorsicht geboten, betonte Dagit. Hier sei wichtig, dass diese jeden Tag und so detailliert wie möglich durchgeführt werden.

Insgesamt gilt: Differenzen zwischen Kassen-Ist und -Soll sowie besondere Ereignisse wie Stornos sollte der Tankstellenunternehmer schriftlich dokumentieren, um sie bei der Prüfung nachvollziehbar erklären zu können. Bei Unsicherheiten riet Dagit den Mitgliedern, sich unbedingt an den Steuerberater zu wenden. 

In weiteren Vorträgen gab der FTG zwei Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. So zeigte SLK Energy, wie EMU Ecovolt-Anlagen funktionieren. Diese ermöglichen eine Spannungsoptimierung, wodurch der Betreiber zehn bis zwanzig Prozent der Stromkosten einsparen können soll.

Darüber hinaus erfuhren die FTG-Mitglieder, welche Dienstleistungen ETL Leasing im Portfolio hat. Das Unternehmen ist unter anderem auf Leasing und Mietkauf von Objekten wie Portalwaschanlagen, Shop-Einrichtungen sowie Video- und Küchentechnik spezialisiert. Vor allem mit schnellen und unkomplizierten Entscheidungswegen sowie ihrer Unabhängigkeit von Banken und Herstellern will ETL in der Branche punkten.  

(Autorin: Annika Beyer; Der Artikel erschien in Sprit+ Ausgabe 4/2017)

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