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Es wird teurer: Neuer Bußgeldkatalog

08.10.2021 12:23 Uhr
Es wird teurer: Neuer Bußgeldkatalog
Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer.
© Foto: Kautz15/Fotolia

Der neue Bußgeldkatalog wurde nach vielen Streitigkeiten vom Bundesrat verabschiedet. Schon 2020 gab es den Versuch einer StVO-Novelle, doch dieser wurde aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet. Da aber die Politik Radfahrer besser schützen und Sanktionen zur stärkeren Abschreckung erhöhen will, musste eine neue Version her. Diese wird voraussichtlich in drei Wochen in Kraft treten.

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Was dahinter steckt und welche Bußgelder künftig auf Verkehrsteilnehmer zukommen, erklärt das Unternehmen Coduka. "Es wurde auch Zeit, dass sich Bund und Länder endlich einigen konnten. Ob es sich dabei um einen guten Kompromiss handelt, muss sich in der Praxis noch zeigen. Sicher ist, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen den Verstößen bei diesem Entwurf gewahrt wird. Es gibt keinen "Geschwindigkeitsrabatt" mehr und auch die unverhältnismäßigen Fahrverbote ab 21 km/h innerorts sowie 26 km/h außerorts sind im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr vorgesehen. Das kommt Verkehrsteilnehmern im Falle eines Augenblickversagens beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zugute", erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de (Coduka).

Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. So müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, innerorts künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt dann 70 Euro statt 35 Euro innerorts. Bei 41 km/h mehr sind es dann 400 statt 200 Euro. Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsverstößen soll auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen teurer werden. Bis zu 110 Euro können dafür zukünftig anfallen. So sollen künftig Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Bei diesen Verstößen gibt es aber noch eine weitere wesentliche Neuerung. Bisher ging man davon aus, dass von stehenden beziehungsweise parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgehen kann. Das ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog. "Insgesamt sehen wir die neuen Regelungen zu Park- und Halteverstößen ähnlich wie einige Interessenverbände kritisch. Der Online-Handel wächst stetig und Handwerker und Lieferanten werden aufgrund fehlender Alternativen zum Be- und Entladen deutlich unter den neuen Sanktionen leiden. Wir hoffen, dass durch eine großzügige Vergabe von kommunalen Ausnahmegenehmigungen hier Abhilfe geschaffen wird", so Ginhold dazu.

Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungsgasse. Wer diese nicht bildet, kann neben dem Bußgeld von 200 bis 320 Euro auch noch ein Fahrverbot erhalten. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, muss er mit 240 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch neu ist, dass LKW-Fahrer, die nicht in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, ein Bußgeld von bis zu 70 Euro erwartet. Mit diesen Neuerungen im Bußgeldkatalog sollen ebenfalls schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger sowie Fahrradfahrer geschützt werden.

Nach all dem politischen Hin und Her mit dem Bußgeldkatalog sorgt auch schon die neue Version für Diskussionen. Im Zuge der politischen Einigung hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrates im Schreiben vom 24. September empfohlen, dass die Grenzen für Verwarngelder angehoben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Behörden künftig noch überforderter sind. "Würde es zu der Erhöhung der Verwarngeldgrenze kommen, könnten Bußgeldstellen und Ordnungsämter ohne die Mühen der Ermittlung des Täters (Fahrers) hohe Verwarngelder aussprechen. Denn bei Verwarngeldern muss im Gegensatz zu Bußgeldern kein Fahrer ermittelt werden. Sollte die Verwarngeldgrenze erhöht werden, bedeutet das, dass die Rechte der Betroffenen gemindert werden. Der Vorschlag steht damit im krassen Widerspruch zum eigentlichen Ziel von mehr Verkehrssicherheit. Im Grunde ist es ein Eingeständnis: Wir werden den Leuten so viel Geld aus der Tasche ziehen, dass wir es nicht einmal händeln können", meint Ginhold. (sh)

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