Jeder Arbeitgeber muss seit 19. April 2021 seinen Arbeitnehmern mindestens einen Corona-Test pro Kalenderwoche anbieten. Wer aufgrund seiner Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist, hat das Recht auf zwei Tests pro Woche. Dazu gehören per Definition auch Beschäftigte in Tankstellen, denn sie treten „betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen".
Es besteht keine Testpflicht. Der Arbeitgeber muss den Test anbieten, darf aber seine Arbeitnehmer nicht dazu zwingen. (bg)
Ein Angebot, keine Pflicht: Zwei Corona-Tests pro Woche
Die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist in Kraft getreten. Sie schriebt u.a. vor, dass Tankstellenbetreibern ihren Angestellten zwei kostenlose Corona-Tests pro Woche anbieten müssen.